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4. Europol-Verordnung
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Mit einer „Verspätung“ von gut sechs Jahren – nämlich am 11.5.2016 – ist der europäische Gesetzgeber der primärrechtlichen Forderung nach einer entsprechenden Verordnung schließlich nachgekommen. An diesem Tag wurde die Europol-Verordnung (Europol-VO) vom 11.5.2016 – (EU) 2016/794 – verabschiedet; mit Wirkung zum 1.5.2017 trat sie schließlich in Kraft. Ähnlich wie der Europol-Beschl. gründet auch sie gem. Art. 1 Abs. 2 Europol neu: „Europol in der durch diese Verordnung errichteten Form tritt an die Stelle von Europol in der durch den Beschluss 2009/371/JI errichteten Form und wird dessen Nachfolgerin.“ Damit existiert Europol inzwischen in dritter Generation (und ist offenbar – jedenfalls dem Wortlaut der Europol-VO nach – weiblich geworden). Sie ist nun auch de lege lata eine Agentur der EU (Art. 1 Abs. 1 Europol-VO) und hat dabei seine bzw. ihre frühere zusätzliche Bezeichnung „Europäisches Polizeiamt“ vollständig abgelegt.
E › Europol (Björn Schiffbauer) › II. Rechtsgrundlagen