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1. Einordnung im System der EU
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Als Stelle der EU (um eine Agentur [→ Einrichtungen und sonstige Stellen] handelt es sich de lege lata nicht) ist Eurojust mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet (Art. 1 Eurojust-Beschluss) und von den EU-Institutionen rechtlich getrennt. Eurojust gehört aber zum acquis communautaire (→ Beitritt), da sein Bestand auf Art. 85 AEUV zurückgeht. Es gehört zum RFSR und ist dabei im Bereich der JZS angesiedelt. Insbesondere ist Eurojust Partner der EUStA (s. Rn. 718).