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5. Europäische Investitionsbank (EIB)

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Die → Europäische Investitionsbank (EIB) wurde ursprünglich als Finanzinstitution gegründet, welche die europäische Integration finanzpolitisch begleiten und beschleunigen sollte. Sie hat seit 1958 Bestand. Gem. Art. 209 Abs. 3 AEUV trägt sie „nach Maßgabe ihrer Satzung“ zur EZ bei.

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Die EIB macht sich marktübliche Finanzprodukte zunutze, um hierüber zur Finanzierung langfristiger Vorhaben der Union beizutragen. Ihre Mittel bezieht sie sowohl von den Mitgliedstaaten als auch vom Kapitalmarkt. Die EIB geht oftmals Kooperationen mit Entwicklungsbanken, allen voran der Weltbank, bspw. hinsichtlich der Kofinanzierung konkreter Vorhaben ein.

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Seit 2003 ist die EIB mit der Verwaltung der Investitionsfazilität zugunsten der AKP-Staaten betraut, die Investitionen im Privatsektor fördern soll. Darüber hinaus stellt die EIB AKP-Staaten aus eigenen Mitteln langfristige Darlehen zu Vorzugskonditionen zur Verfügung, welche diese für nationale oder regionale Entwicklungsprojekte aufwenden können.

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