Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht - Bettina Heiderhoff - Страница 9

2. Gläubiger und Schuldner

Оглавление

7

Während die Parteien im Erkenntnisverfahren als Kläger und Beklagter bezeichnet werden, spricht man im Vollstreckungsverfahren von „Vollstreckungsgläubiger“ und „Vollstreckungsschuldner“. Der Vollstreckungsgläubiger wird im Normalfall der Kläger sein, der den Prozess insgesamt oder teilweise gewonnen hat. Es kann aber auch der Beklagte sein, der im Fall der Klageabweisung seine Prozesskosten vom Kläger zurückverlangen kann. Im Folgenden wird vereinfachend nur von „Gläubiger“ und „Schuldner“ die Rede sein.

§ 1 Überblick › I. Zwangsvollstreckungsverfahren › 3. Voraussetzungen und Ablauf der Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckungsrecht

Подняться наверх