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aa) Genaue Verortung des Fehlers
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Es ist ganz wichtig, präzise zu fragen, wogegen der Rechtsbehelfsführer sich genau wendet. Welcher ist der Schritt der Vollstreckung, den er für rechtswidrig hält und anfechten will?
Wenn ein Schuldner (wie soeben beschrieben) die Klauselerteilung für rechtswidrig hält, kann er unterschiedliche Gründe dafür haben. (1) Es kann sein, dass er sie für rechtswidrig hält, weil kein Titel vorliegt. (2) Es kann aber auch sein, dass er sie für rechtswidrig hält, weil eine Bedingung für die Erteilung der Klausel (§ 726 ZPO) noch nicht eingetreten ist. (3) Oder er meint, eine materielle Einwendung gegen den Titel selbst zu haben, zum Beispiel hat er inzwischen aufgerechnet. (4) Schließlich kann er finden, dass eine unzuständige Person sie erteilt hat. Jedes Mal greift ein anderer Rechtsbehelf.