Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht - Bettina Heiderhoff - Страница 38
1. Aufbau des Gesetzes
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Das Zwangsvollstreckungsrecht ist im Buch 8 der ZPO geregelt. Systematisch stehen am Anfang die allgemeinen Vollstreckungsvorschriften (1. Abschnitt), die für das gesamte Verfahren gelten.
Die Abschnitte 2 und 3 befassen sich mit den unterschiedlichen Vollstreckungsarten. Diese unterscheiden sich nach dem Inhalt des titulierten Anspruchs. Des Weiteren wird hinsichtlich des Zugriffsobjekts der Vollstreckung unterschieden (z.B. Titel 2 und 3 des 2. Abschnitts).
Im 5. Abschnitt sind (eher systemwidrig) die einstweilige Verfügung und der Arrest geregelt. Das ist deswegen systemwidrig, weil die Rechtsinstitute gerade nicht der Durchsetzung, sondern der bloßen Sicherung von privatrechtlichen Leistungsansprüchen dienen.
§ 2 Grundsätze des Vollstreckungsverfahrens › V. Systematik der zwangsvollstreckungsrechtlichen Regelungen › 2. Arten der Zwangsvollstreckung