Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht - Bettina Heiderhoff - Страница 27
1. Typische Anforderungen
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In der zwangsvollstreckungsrechtlichen Pflichtfachklausur liegt der Schwerpunkt meist gar nicht, oder jedenfalls nicht allein, im Bereich des Vollstreckungsrechts. Vielmehr machen oft materiell-rechtliche Fragen, und zwar vor allem Fragen des allgemeinen Schuldrechts sowie des Sachenrechts, einen Großteil der Lösung aus. Erwartet wird von den Prüflingen, dass sie es schaffen, die materiell-rechtlichen und die zwangsvollstreckungsrechtlichen Fragen miteinander zu verknüpfen.
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In der Schwerpunktklausur ist dies deutlich anders. Hier geht es darum, gerade die verfahrensrechtlichen Kenntnisse vertieft abzuprüfen. In vielen Bundesländern liegt die Schwerpunktprüfung zudem zeitlich deutlich vor der Staatsexamensprüfung. Den Prüfern ist meist klar, dass die Studierenden das materielle Recht, und insbesondere das Sachenrecht, noch nicht auf Staatsexamensniveau beherrschen. Dennoch sollte man hier nicht zu sehr auf Risiko setzen. Aufrechnung, Abtretung, Sicherungseigentum und Eigentumsvorbehalt (Anwartschaftsrecht) sind problemreiche materiell-rechtliche Gegenstände, die man unbedingt beherrschen sollte.
§ 1 Überblick › II. Zwangsvollstreckungsrecht als Prüfungsgegenstand › 2. Klausurtechnik