Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht - Bettina Heiderhoff - Страница 24
На сайте Литреса книга снята с продажи.
bb) Fehler, die sich mehrfach auswirken
Оглавление24
Manchmal kann ein Fehler auch so erheblich sein, dass der Schuldner an ganz vielen Stellen einhaken könnte.
Das sei an dem wichtigsten Beispiel gezeigt: Wenn der Schuldner meint, es liege kein wirksamer Titel vor, dann kann er trotzdem noch die unterschiedlichsten Ziele haben.
Will er, dass die Zwangsvollstreckung nach § 767 ZPO analog (Titelgegenklage) insgesamt eingestellt wird? Will er geltend machen, dass die Klausel zu Unrecht erteilt wurde, weil das Fehlen des Titels offen erkennbar war (Klauselerinnerung, § 732 ZPO)? Oder will er vorbringen, dass der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung einen Fehler gemacht hat, weil er vollstreckt hat, obwohl er gar keinen Titel in den Händen hielt (Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO)?
Ist die Fallfrage offen, können in der Falllösung alle möglicherweise passenden Rechtsbehelfe geprüft werden, und am Ende kann ein Rat dazu geäußert werden, was die günstigste Vorgehensweise ist.