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Königsdienst und Reichsfreiheit – die Waldstätte im 13. Jahrhundert 2

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Kaiser Friedrich belagert im Jahr 1240 die Stadt Faenza in der Nähe von Ravenna und begehrt von den Waldstätten Uri, Schwyz und Unterwalden Hilfe, welche diese bewilligen, jedoch mit der Bedingung, dass er ihnen mit Brief und Siegel bestätigt, dass sie «frije völcker sigind und uss frijem willen sin und des richs beherrschung angenommen hettend». So beschreibt Aegidius Tschudi die Erlangung des Reichsprivilegs der Schwyzer – nur der Schwyzer. Es gilt, neben dem Reichsprivileg von Uri aus dem Jahr 1231, das nicht im Original erhalten ist, gleichsam als der Ritterschlag für die späteren Behauptungen der Waldstätte, sie seien von alters her frei gewesen. Dies umso mehr, als die Originalurkunde bis heute im Staatsarchiv Schwyz beziehungsweise im Bundesbriefmuseum sorgsam gehütet wird. Die Bedeutung dieser Urkunde ist nicht zu unterschätzen, auch weil sie schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts zur Konstruktion einer gemeinsamen Vergangenheit der drei Waldstätte diente. Gegenüber König Ludwig dem Bayern haben es Schwyz, Uri und Unterwalden geschafft, sich 1316 und in der Folge eine gemeinsame Rückbesinnung auf das Jahr 1240 bestätigen zu lassen, wie weiter unten zu zeigen sein wird, obwohl einzig Schwyz eine solche Urkunde noch heute vorweisen kann. Tschudi hat diese Konstruktion in seiner Schweizer Chronik untermauert beziehungsweise als selbstverständlich angenommen. Um diese Vorgänge zu verstehen, muss das Umfeld der staufischen Aktivitäten in Norditalien um 1240 und vor allem der in dieser Zeit anbrechende Kampf zwischen Kaiser und Papst genauer beleuchtet werden. Und in diesen Jahren treten auch die Habsburger auf das politische Parkett der Innerschweiz.11

Von Morgarten bis Marignano

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