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Landesausbau über die Klöster

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Auf der Ebene der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung spielten die Klöster eine zentrale Rolle. Sie trugen die Hauptlast des Landesausbaus im Mittelland und in den Tälern der Alpen. Landesausbau hiess Besiedlung und Urbarmachen beziehungsweise Nutzung von Grund und Boden. Die wichtigsten Klöster waren die alten Benediktinerabteien St. Gallen in der heutigen Ostschweiz, Disentis im Vorderrheintal mit Besitz in Urseren und weit in den Süden, das Fraumünster in Zürich mit grossem Besitz in Uri, Einsiedeln im Raum Schwyz und am oberen Zürichsee und bis nach Vorarlberg sowie die elsässische Abtei Murbach mit ihrer Propstei Luzern, zu der grosser Besitz im Aargau und in Ob- und Nidwalden gehörte. Weiter von Bedeutung waren die Klöster Muri (Freie Ämter, Gersau, Zugersee), Beromünster (Luzern, Obwalden), das 1120 gegründete Kloster Engelberg sowie weitere kleine Klöster wie zum Beispiel die 1262 erstmals erwähnte Zisterzienserinnenabtei von Steinen in Schwyz. Grosse Bedeutung erlangten die Schenkungen der Grafen von Rapperswil an das von ihnen 1227 gegründete Zisterzienserkloster Wettingen in Uri. Allerdings hatten alle diese Klöster grosse Besitzschwerpunkte im Mittelland, der Alpenraum stand für sie nicht im Zentrum. Für die politische Entwicklung von Bedeutung waren die Inhaber der Klostervogteien, so die Habsburger für Murbach-Luzern und Muri, die Rapperswiler für Einsiedeln und Wettingen. St. Gallen, das Fraumünster und Disentis waren sogenannte Reichsabteien, Engelberg konnte sich längerfristig vogtfrei halten.7

Über die konkrete Ausgestaltung des Landesausbaus der Klöster in den inneren Alpentälern wissen wir wenig Bescheid. Die Form der klassischen Grundherrschaft mit zentralen Fron- und Dinghöfen unter der Führung von Meiern oder Ammännern, wie wir sie aus dem Mittelland kennen, wird sich im Alpenraum nur teilweise durchgesetzt haben. Die Wirtschaftsweise unterschied sich vom Mittelland. Der Ackerbau war zwar präsent, aber von geringerer Bedeutung. Die sogenannte Verzelgung des Landes, das heisst die Einführung der Dreizelgen-Brachwirtschaft mit Sommerfeld, Winterfeld und Brachfeld wird sich allenfalls an den Rändern zum Mittelland etabliert haben. Den klimatischen Bedingungen angepasst, war der Ackerbau im Alpenraum in einer Feld-Gras-Wirtschaft organisiert, das heisst in einer weniger geregelten Wechselwirtschaft von Acker- und Grasland. Allerdings betrieb man Ackerbau in weit höheren Regionen als wir uns das heute vorstellen. Extensive Viehwirtschaft wird schon früh eine wichtige Rolle gespielt haben, rund um die Gewässer auch die Fischerei; die Abgabenstrukturen der Klöster, die wir aus frühen Grundbesitzverzeichnissen kennen, deuten darauf hin. Zu den Abgaben gehörten unter anderem Milchprodukte (Käse, Ziger), Kleinvieh (Schafe, Ziegen) und je nach Ort Fische. Hinweise auf Grossvieh sind in der Zeit um 1200 selten. Die persönliche Bindung des Einzelnen an den Grundherrn im Rahmen der klösterlichen Genossenschaft wird zumindest teilweise bestanden haben. Den Gotteshausleuten, wie die klösterlichen Genossen genannt wurden, waren Heiratsverbote ausserhalb der Genossenschaft und Erbschaftssteuern (Fall oder Ehrschatz) auferlegt. Gerichtlich gehörten sie dem Personenverband des Klosters (oder auch eines Adligen als Vogt) und nicht einem kommunalen Verband an. Wie dieses theoretische System der Grundherrschaft im konkreten Fall ausgestaltet war, wissen wir aber kaum. Zugehörigkeit zu einer klösterlichen Genossenschaft bedeutete nicht Rechtlosigkeit. So stammten die führenden Familien der inneren Orte in der Regel aus der Gruppe der klösterlichen Ammänner. Typisches Beispiel dafür sind die Gotteshausleute des Fraumünsters in Uri, die nur mehr lose Bindungen nach Zürich hatten. Mit dem Verkauf des Besitzes des Klosters Wettingen an das Land Uri im Jahr 1359 erhielten die Wettinger Gotteshausleute den gleichen Status wie jene des Fraumünsters, waren mit anderen Worten weitgehend frei von personalen Bindungen.

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