Читать книгу Von Morgarten bis Marignano - Bruno Meier - Страница 6
Prolog:
Eine neue Verbindlichkeit – die Beschwörung der Bündnisse nach dem Alten Zürichkrieg
ОглавлениеMan könnte in guten Treuen die Jahre nach 1450 als Gründungszeit der Eidgenossenschaft bezeichnen. «Also wurdent die selben püntzbrief förderlich als umb so vil alle geendert, dann die selben ort […] der herrschafft Österrich nichtz mer pflichtig noch angehörig sind.» Aegidius Tschudi beschreibt den Vorgang von Anfang Januar 1454, als die Gesandten der Städte Luzern und Zug auf einem «Tag» zu Sarnen – erst später bürgerte sich der Begriff Tagsatzung für solche Treffen ein – beantragten, dass der Vorbehalt habsburgischer Ansprüche in ihren Bündnissen aus dem 14. Jahrhundert gestrichen und an deren Stelle das Heilige Römische Reich gesetzt werden sollte. Als Folge davon wurden der Luzerner Bund von 1332, der Zürcher Bund von 1351 und der Zuger Bund von 1352 neu ausgefertigt. Die darin enthaltenen Verpflichtungen gegenüber der Herrschaft – Luzern und Zug waren Mitte des 14. Jahrhunderts habsburgische Orte gewesen – wurden getilgt, die alten Briefe vernichtet. Für Glarus erfolgte die Neuausfertigung dann 1474. Nur gegenüber dem Heiligen Römischen Reich sollten die Orte inskünftig Rechenschaft schuldig sein. Die Orte hätten aber die österreichische Herrschaft nicht mutwillig und unrechtmässig abgeworfen, argumentiert Tschudi. Die Herrschaft selbst habe sie durch Zwänge und Neuerungen dazu gezwungen. Daraus seien langwierige Kriege entstanden. Deshalb sei die Eidgenossenschaft «mit guten eren entsprungen» und damit auch rechtmässig.3 Diese Urkunden von 1454 nehmen heute einen prominenten Platz im Bundesbriefmuseum in Schwyz ein.
Am 24. August 1450 waren in Einsiedeln nach dem Friedensschluss im Alten Zürichkrieg die alten Bünde neu beschworen worden, nicht einfach als Bestätigung des Bisherigen, sondern als neuer Bündnisverbund. Der Schiedsspruch des Berner Schultheissen Heinrich von Bubenberg zugunsten der eidgenössischen Seite und gegen Zürich, das sein Bündnis mit Habsburg-Österreich aufgeben musste, hatte den Boden dazu geebnet. Damit bekam das eidgenössische Bündnissystem, das bisher nicht festgefügt war, aus oft unterschiedlichen Vertragsparteien bestand und grundsätzlich offen für Bündnisse gegen aussen war, eine Ausschliesslichkeit, die neu war. Zürich hatte sein Zusammengehen mit Habsburg-Österreich im Jahr 1442 noch damit begründet, dass es als Reichsstadt frei sei, mit dem König, der seit 1438 wieder ein Habsburger war, ein Bündnis einzugehen, ohne den Bund von 1351 mit den innerschweizerischen Orten zu entwerten. Das Land Schwyz hatte konträr argumentiert und auf der Ausschliesslichkeit der Bünde beharrt. Insbesondere hatte die Ansicht, dass Habsburg-Österreich seit alters der Feind der Eidgenossen sei, zumindest in der Innerschweiz bereits eine starke Tradition. Die Orte hätten sich in der Zeit nach 1300 gegen Habsburg-Österreich gewandt. Diese Lesart der Entstehung der Eidgenossenschaft war Mitte des 15. Jahrhunderts Allgemeingut der Eliten. Sie schöpften aus dem rechtmässigen Aufstand gegen die Vögte und der Reichsfreiheit der Länder die Legitimation ihres Handelns.4
Das blutige Ringen um die Vorherrschaft innerhalb des Bündnissystems hatte letztlich zur Folge, dass sich die Eidgenossenschaft auch gegen aussen konsolidierte. Sie wurde nicht nur innerhalb des Heiligen Römischen Reichs, sondern auch im übrigen europäischen Umfeld, insbesondere in Frankreich, als politisches Gebilde und Machtfaktor wahrgenommen. Die Auseinandersetzungen mit Habsburg-Österreich waren zwar noch nicht zum Abschluss gekommen, aber die Kontrahenten verhandelten schon seit Jahrzehnten über eine definitive Übereinkunft, einen «ewigen» Frieden. Es ist denn auch nicht erstaunlich, dass sich die Eidgenossenschaft in den folgenden Jahren eine eigene Entstehungsgeschichte zurechtlegte, vor allem auch als Legitimation gegenüber den von Habsburg-Österreich immer wieder vorgebrachten Forderungen nach Rückgabe von unrechtmässig angeeigneten Gebieten. Dabei ging es nicht nur um den Aargau, der 1415 nach Aufforderung von König Sigismund annektiert worden war, oder um Luzern, das sich Ende des 14. Jahrhunderts in einem unrechtmässigen Krieg vom Landesherr abgewandt hätte. Bis in die Mitte des
Jahrhunderts argumentierten die Habsburger mit der ursprünglichen Oberherrschaft ihrer Vorfahren insbesondere auch über Schwyz und Unterwalden. Die Entstehungsgeschichte, die sich die Eidgenossen massschneiderten, bald verbrämt mit Tell, Bundesschwur und Burgenbruch, sollte die Rechtmässigkeit der Geschehnisse untermauern. In der «Ewigen Richtung» im Jahr 1474 akzeptierte Herzog Sigmund von Tirol vor dem Hintergrund der politischen Lage gegen Burgund diese Situation. Sie wurde in einem letzten Gewaltausbruch im Schwabenkrieg 1499 noch einmal in Frage gestellt. In der europäischen Mächtekonstellation zu Beginn des 16. Jahrhunderts – dem Ringen zwischen dem habsburgischen Kaiser, dem König von Frankreich, dem Papst und den jeweils verbündeten Mächten um das Herzogtum Mailand – trat aber der alte Gegensatz in den Hintergrund. Bereits zu dieser Zeit standen sich eidgenössische Söldner auf den oberitalienischen Schlachtfeldern auf verschiedenen Seiten gegenüber. Und die Eliten orientierten sich stärker denn je an ihren alten und neuen Soldherren. Die Eidgenossenschaft als Ganzes entwickelte sich denn auch, vor allem nach der konfessionellen Spaltung in der Folge der Reformation, zu einem aussenpolitisch kaum mehr handlungsfähigen Gebilde. Die humanistisch geschulten Geschichtsschreiber, allen voran der Glarner Aegidius Tschudi, fügten aber in der ersten Hälfte des 16. Jahrhundert das Jahrzehnte zuvor entstandene Geschichtsbild zu einem gültigen Ganzen zusammen. Wie wirkungsmächtig dieses Geschichtsbild war und ist, muss nicht eigens betont werden.
Aber nun doch der Reihe nach. Welche Hintergründe und Zusammenhänge waren entscheidend, dass im Lauf des 13. und 14. Jahrhunderts im zentralen Alpenraum ein kommunal verfasstes Gebilde entstehen konnte, das sich im Lauf des Spätmittelalters erfolgreich innerhalb des Heiligen Römischen Reichs etablierte und das letztlich zu einem Land wurde, das wir heute als moderne Schweiz erkennen?
In den drijen waltstetten Uri, Switz und Underwalden hattend etlich herren und edelknecht etwas herrlicheit über sondre höf; aber die landtsherrlicheit und frijheit was der frijen landtlüten, edlen und unedlen landtsessen.
[…] Si hattend aber kein oberkeit über die selben land und waltstett die für sich selbs frij warend, und muostend dise inländische herren und edelknecht under der gemeinen frijen landtlüten regierung gehorsamen und dem land hulden, warend ouch selbs mittlantlüt und mittregierer wie die andern frijen landtlüt, nit mer noch minder, als verr die landtzregierung antraff. Aber die libeignen lüt hattend kein gwalt im regiment, muostend den gemeinen frijen lantlüten mit reisen [Militärdienst], landtsatzungen, gebotten, verbotten und andern billichen dingen gehorsam und gewärtig sin, wann die frijen lantlüt warend selbs oberherren in irn landen, und hattend die herren und adel allein über etliche sonderbare höf etwas nidern gerichtzherrlicheit und rechtung als obstat. (Aegidius Tschudi, Chronicon Helveticum, nach Stettler 2, 194, 19f.)