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Der Tod des guten Königs
ОглавлениеRudolf von Habsburg ist teilweise schon zu Lebzeiten und dann kurz nach seinem Tod ein positives Urteil zuteil geworden. Er wird als konsequent in seinen Handlungen, aber auch als weise in seinen Entscheidungen beschrieben. Zahlreiche Legenden ranken sich um seine Person als leutseliger Mensch. Damals gab es noch keine PR-Agenturen, es waren die Chronisten des Dominikanerordens in Colmar, die sein Bild in den schönsten Farben malten.35 Zahlreiche dieser Geschichten wurden weiter kolportiert. Der Kärntner Mönch Johann von Viktring schuf dazu 1340 eine gültige habsburgische Version. Man könnte dieses Bild also auch als gezielte Herrschaftspropaganda bezeichnen. Das positive Bild rührt aber vielleicht auch daher, dass Rudolf sowohl als Familienoberhaupt wie als König grösstenteils erfolgreich agierte. Achtung vor seiner Leistung wird dabei mitgeschwungen haben. Bei näherem Hinsehen zeigt sich der Habsburger als geschickter, aber auch konsequenter Machtpolitiker, dem Vieles gelang und wenig schiefging.
Tschudis positives Bild von Rudolf rührt auch daher, dass der Habsburger während seiner Zeit als Territorialherr wie als König keine schwerwiegenden Konflikte mit den Waldstätten ausfocht, dass er im Gegenteil als Schiedsrichter (Uri) und Erteiler von Privilegien (Uri und Schwyz) im hellen Licht erscheint. Dass er aber seine territorialen Ambitionen zwischen Basel und dem Gotthard gemeinsam mit seinen Söhnen konsequent vorantrieb, darf nicht ausser Acht bleiben. Rudolf von Habsburg wird sich der Bedeutung der Gebiete rund um den Vierwaldstättersee am Weg zum wichtiger werdenden Gotthard bewusst gewesen sein. Die Übernahme des kyburgischen Erbes nach 1264 und 1273, sein Umgang mit dem Rapperswiler Erbe nach 1283 und der Kauf der Murbacher Besitzrechte südlich des Rheins mit Luzern als Mittelpunkt im Frühling 1291 deuten klar auf eine solche Strategie hin.
Der nebulös bleibende Abkauf der kyburgisch-laufen-burgischen Ansprüche im Aargau und der Innerschweiz 1273 lässt auf eine territorial gedachte Abgrenzung hin schliessen: Der burgundische Raum zwischen Thun und Burgdorf für seinen in familiärer Abhängigkeit stehenden Vetter Eberhard, den zentralen Raum am Weg zwischen Basel und dem Gotthard für die eigene Dynastie.
Der Verheiratung der Rapperswiler Erbin Elisabeth mit Ludwig von Homberg nach 1283 könnten ähnliche Überlegungen zugrunde gelegen haben. «Dise gräfin […], wilund graf Ludwigs seligen von Homberg verlassne witfrow, […] ist die letst person des stammens der grafen von Raperschwil gewesen», schreibt Tschudi. Der Homberger war mit seinem Machtbereich im Jura enger Gefolgsmann des Königs. Damit band König Rudolf das Rapperswiler Erbe näher an sich. Gleichzeitig legte er als Reichsoberhaupt Hand auf die Reichsvogtei Urseren. Der Verkauf des restlichen Rapperswiler Besitzes in Uri an das Kloster Wettingen im April 1290 wird kaum ohne Zutun des Habsburgers vonstatten gegangen sein. Ulrich von Rüssegg, Reichsvogt in Zürich, und Hartmann von Homberg, Bruder von Elisabeths von Rapperswil verstorbenem Ehemann Ludwig, siegelten das Geschäft.36 Der Turm und die Güter zu Göschenen, die Teil davon waren, scheinen im Besitz der Urner Ammannsfamilie Schüpfer gewesen zu sein, die ihrerseits zu den Fraumünsterleuten zählte.37 Sie begegnen uns wieder im Kreis der «Bundesgründer» um 1300.
Im April 1288 überträgt die Äbtissin des Klosters Säckingen das Meieramt von Glarus nach dem Tod des letzten Inhabers, des Meiers von Windegg, an Albrecht und Rudolf von Habsburg, die Söhne des Königs und Vögte des Klosters.38 Und drei Jahre später kaufen die Habsburger dem überschuldeten Kloster Murbach sämtliche Güter und Rechte südlich des Rheins ab. Dabei wird Luzern im Vordergrund gestanden haben. Die Stadt war im Lauf des 13. Jahrhunderts zur zentralen Schaltstelle für den Warenverkehr nördlich des Gotthards geworden. In den gleichen Zusammenhang gehörte auch die wahrscheinlich vor 1285 durchgeführte Übernahme der Vogtei Rotenburg, Sitz des Luzerner Vogts, durch die Habsburger.39
Im Umgang mit den Landleuten von Uri und Schwyz, die in den Quellen vor 1290 auftauchen, ist ein «divide et impera», ein «teile und herrsche» zu erkennen. Rudolf scheint die Bedeutung der Talkommunen und auch der Stadtkommune Luzern für den sicheren Passverkehr erkannt zu haben. Er privilegiert sie, beziehungsweise ihre Führungsschicht. Er setzt ihnen aber auch Schranken. Er, beziehungsweise seine Gattin Anna, verbietet 1275 die Besteuerung des Zisterzienserinnenklosters in der Au bei Steinen durch die Schwyzer Landleute und nimmt das Kloster 1289 durch seinen Vogt im Zürichgau, Konrad von Tillendorf, erneut in seinen Schutz. Elisabeth von Görz-Tirol, Gattin des 1298 zum König gewählten Albrecht I. von Habsburg, bekräftigt diesen Schutz noch zu Beginn des Jahres 1299.40 Solche Urkunden entstanden nicht zuletzt dann, wenn reale Konflikte im Raum standen. Die Schwyzer Landleute hatten versucht, das Kloster in Steinen zu besteuern.
Wer waren diese Landleute aber, in welcher Beziehung standen sie zueinander, zu den Gotteshausleuten der Klöster, zum lokalen Adel? Am Beispiel von Schwyz lässt sich dies näher ausleuchten. 1275 treten Rudolf der Stauffacher und Werner von Seewen als Bevollmächtigte der Schwyzer auf. Die beiden werden 1281 in einem Verkaufsgeschäft an Konrad Hunn zusammen mit Ulrich dem Schmid und Konrad Ab Yberg als Ammänner bezeichnet. Diese von Tschudi überlieferte und nicht im Original erhaltene Urkunde führt insgesamt 50 weitere Schwyzer Landleute mit Namen an, ohne dass deren Zugehörigkeit klar wird.41 Ein ähnliches Personal tritt uns in einer Schenkung an die Zisterzienserinnen von Steinen im April 1286 entgegen.42 Im Bündnis von Uri und Schwyz mit der Stadt Zürich von Oktober 1291 treten uns dann die drei Schwyzer Bevollmächtigten Konrad Ab Yberg, Rudolf Stauffacher und Konrad Hunn, auf der Urner Seite Werner von Attinghausen, Burkard (Schüpfer), der alte Ammann, und Konrad Meier von Erstfeld entgegen.43 Sowohl Tschudi wie die Geschichtsschreiber des 19. Jahrhunderts haben in diesen Leuten die Bundesgründer in der Zeit um 1300 gesehen.