Читать книгу Das Schweizer EU-Komplott - Carl Baudenbacher - Страница 13
III.Bilaterale Verträge mit der EU 1.Überblick
ОглавлениеDie Schweiz hat mit der EU ein Netz von sektoriellen bilateralen Abkommen abgeschlossen. Der erste grosse und wohl bis heute wichtigste Vertrag ist angesichts des hohen wirtschaftlichen Integrationsgrades der Schweiz das Freihandelsabkommen von 1972 («FHA»). Es wurde im Hinblick auf den Übertritt des Vereinigten Königreichs und Dänemarks von der EFTA in die EWG eingegangen. Zusammen mit der Schweiz schlossen auch die übrigen Rest-EFTA-Staaten solche Verträge mit der EWG ab. (Genau genommen wurden zwei Verträge geschlossen, einer mit der EWG und einer mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGKS.) Damit wurden tarifäre Handelshemmnisse (Ein- und Ausführzölle und Kontingente) für industrielle Erzeugnisse abgebaut.
Daneben kamen zahlreiche bilaterale Abkommen von weitaus geringerer Bedeutung zustande. Als eine Art Meilenstein betrachteten die Berner Verhandler das Abkommen von 1989 über die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung, das nach 16-jährigen Verhandlungen unterzeichnet wurde. Diesen Vertrag schloss die Schweiz im Alleingang. Der Mann, der ihn aushandelte, war der spätere Chefunterhändler bei den EWR-Negoziationen Franz Blankart. Wenn man sich mit Franz über das Verhältnis Schweiz-EU unterhält, so kommt das Gespräch früher oder später auf das Versicherungsabkommen.
Nach dem EWR-Nein von 1992 kam eine zweite Generation von bilateralen Abkommen mit der EU zustande, die im Wesentlichen in zwei Pakete unterfallen, die «Bilateralen I» und die «Bilateralen II». Am 21. Juni 1999 wurden sieben Verträge in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, Agrarhandel, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungungen, öffentliches Beschaffungswesen und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit unterzeichnet (Bilaterale I). Mit Ausnahme des Luftverkehrsabkommens, bei dem die Schweiz die Zuständigkeit des EuGH akzeptierte, funktionieren alle diese Verträge ohne supranationalen Überwachungs- und Gerichtsmechanismus. Neun weitere bilaterale sektorielle Abkommen (Bilaterale II) wurden am 26. Oktober 2004 unterzeichnet. Das zweite Paket umfasst insbesondere Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen und den Beitritt der Schweiz zu den Systemen von Schengen und Dublin über die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei, Asyl und Migration.1