Читать книгу Das Schweizer EU-Komplott - Carl Baudenbacher - Страница 18

(2)Versicherungsabkommen

Оглавление

Anders als beim FHA können sich Private grundsätzlich vor den Gerichten der Vertragsparteien auf das Abkommen berufen. Die Zweite öffentlichrechtlichen Abteilung hat dazu am 3. Juli 2012 im Fall Schweizerischer Versicherungsverband gegen Kanton Glarus (BGE 138 I 378, Erw. 10.2.) festgestellt, das Abkommen regle nur die grenzüberschreitende Tätigkeit der erfassten Versicherungen. Monopolversicherungen, die nicht unter das Abkommen fallen, seien weiterhin auch im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU zulässig. Die genannten Versicherungen dürften ihre Tätigkeitsbereiche in Konkurrenz auch zu Versicherungsunternehmen aus der EU erweitern. Soweit sie in der EU tätig sein wollten und die Anforderungen des Abkommens nicht einhielten, habe das bloss zur Folge, dass sie allenfalls in der EU nicht zugelassen werden. Es habe aber keine Bedeutung für ihre Tätigkeit innerhalb der Schweiz. Das Bundesgericht setzt sich nicht explizit mit dem Thema der direkten Wirkung des Versicherungsabkommens auseinander. Man darf aber davon ausgehen, dass es sie implizit anerkennt. Auch hier fällt allerdings auf, dass die Richter des Bundesgerichts wenig Präjudizienbewusstsein haben.

Das Schweizer EU-Komplott

Подняться наверх