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aa. Grundgesetzliche Vorgaben für das Betriebsverfassungsrecht

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Grundgesetzlichen Vorgaben kann mit Blick auf das Betriebsverfassungsrecht eine doppelte Bedeutung zukommen. Sie können zum einen ein Mindestmaß an Mitbestimmung vorgeben, zum anderen können sie jedoch auch die Grenzen der Ausgestaltung einer Arbeitnehmermitbestimmung konturieren.

Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD)

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