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(1) Gebührenpflicht

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Die meisten Verfahren vor dem Zulassungsausschuss sind gebührenpflichtig.[214] § 46 Ärzte-ZV differenziert zwischen Verfahrensgebühren, die mit der Antragstellung fällig sind (§ 46 Abs. 1 S. 1 lit. b und lit. c, S. 2 Ärzte-ZV) und Verwaltungsgebühren, die erst nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhoben werden (§ 46 Abs. 2 lit. a, lit. b und lit. c Ärzte-ZV). Schuldner der Gebühr ist der Antragsteller. Ist dies – wie etwa bei dem Antrag auf Genehmigung eines angestellten Arztes (bspw. gemäß § 95 Abs. 9 SGB V) – eine Berufsausübungsgemeinschaft, fällt nur eine Gebühr nach § 46 Abs. 1 S. 1 lit. c Ärzte-ZV an.[215] Die Verfahrens- und Verwaltungsgebühren sind an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zu bezahlen. Dies gilt nach § 46 Abs. 3 lit. b Ärzte-ZV für die Verfahrensgebühren gemäß § 46 Abs. 1 S. 1 lit. b und lit. c Ärzte-ZV und für die Verwaltungsgebühren gemäß § 46 Abs. 2 lit. a und lit. b Ärzte-ZV, aber auch für die in § 46 Abs. 3 lit. b Ärzte-ZV versehentlich nicht erwähnte Verwaltungsgebühr gemäß § 46 Abs. 2 lit. c Ärzte-ZV.[216]

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Die Verfahrensgebühren gemäß § 46 Abs. 1 S. 1 lit. b und lit. c Ärzte-ZV entstehen und werden fällig mit der Antragstellung, § 46 Abs. 1 S. 2 Ärzte-ZV. Daher bleibt es auch dann bei der Zahlungspflicht, wenn der Antrag später zurückgenommen wird.

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Nach § 38 S. 1 Ärzte-ZV wird erst nach Entrichtung der gemäß § 46 Ärzte-ZV zu zahlenden Gebühr – gemeint ist die mit Antragstellung fällige Verfahrensgebühr gemäß § 46 Abs. 1 S. 1 lit. b bzw. lit. c Ärzte-ZV – verhandelt. Vor Einzahlung der Verfahrensgebühr ist eine Untätigkeitsklage nach § 88 Abs. 1 S. 1 SGG unzulässig.[217] Wurde die Verfahrensgebühr vom Vorsitzenden gestundet (§ 38 S. 2 Ärzte-ZV), ist das Verfahren auch vor Entrichtung der Gebühr durchzuführen.[218] Wird entgegen § 38 S. 1 Ärzte-ZV das Verfahren durchgeführt, obwohl die Verfahrensgebühr weder entrichtet noch gestundet ist, beeinträchtigt dies nicht die Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen.[219]

Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, eBook

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