Читать книгу Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, eBook - Christian Wittmann - Страница 90
cc) Beweislastentscheidung
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Lässt sich ein Sachverhalt trotz aller gebotenen Ermittlungen nicht aufklären, hängt die Entscheidung davon ab, wer die Folgen der Sachverhaltsungewissheit zu tragen hat (Frage nach der materiellen Beweislast).[105] Da weder die Ärzte-ZV noch das SGB X Beweislastregeln enthalten,[106] ist auf den allgemeinen Grundsatz zurückzugreifen, wonach jeder die Beweislast für die Tatsachen trägt, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen bzw. die von ihm aufgestellte Rechtsbehauptung stützen.[107] Eine subjektive Beweisführungslast des Betroffenen besteht nicht.[108] Bsp.: Nach der Rechtsprechung des BSG liegt die materielle Beweislast für die tatsächlichen Umstände der Nichteignung i.S.d. § 20 Abs. 1, Abs. 2 Ärzte-ZV bei den Zulassungsgremien.[109]