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1.2 | Entwicklung des schulischen Italienischunterrichts seit 1945

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KulturabkommenIm Allgemeinen fristet das Italienische bis in die zweite Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts ein Schattendasein hinter den großen Fremdsprachen Englisch und Französisch, die ihre Bedeutung weiter ausbauen können, und teilweise auch hinter den anderen Tertiärsprachen Spanisch und Russisch. Einen ersten Aufschwung erlebt es mit dem gesamten Fremdsprachenunterricht unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, getragen von der neuen Hoffnung auf ein friedliches Zusammenleben der Völker gerade auch durch Kenntnis fremder Sprachen und Kulturen. So wird z.B. in Bayern zu diesem Zeitpunkt der trotz finanzieller Engpässe relativ gut ausgebaute, oft fachfremd erteilte Wahlunterricht in den modernen Sprachen besonders auch von den Schülerinnen und Schülern des Humanistischen Gymnasiums besucht. Am 8. Februar 1956 wird ein Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik geschlossen, das in Art. 2 vorsieht:

Die Hohen vertragsschließenden Teile sorgen nach Möglichkeit für die Verbesserung und Erweiterung des Unterrichts der italienischen Sprache an deutschen Höheren Schulen und der deutschen Sprache an italienischen Höheren Schulen, wobei sie auch die Ausbildung und Fortbildung der beiderseitigen Lehrkräfte durch geeignete Maßnahmen fördern. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an höheren Schulen und an kaufmännischen Berufsschulen, wo es angängig ist, pflichtmäßige Lehrgänge und Arbeitsgemeinschaften in italienischer Sprache eingerichtet werden. Die von den Schülern in diesem Unterricht erzielten Leistungen werden bei Versetzungen und Prüfungen angemessen gewertet. (Bundesgesetzblatt 1958, Teil II, 2f.)

Die ständige gemischte Kommission zur Durchführung des Kulturabkommens empfiehlt 1972, „[…] Italienisch als Pflicht- und Wahlpflichtfach an Gymnasien weiter auszubauen und zwar nicht nur in der Kollegstufe, sondern auch in der Unter- und Mittelstufe“ (zit. nach Euler 1976, 340). Gerade im Bereich der Unterstufe scheint bezüglich einer Umsetzung dieser Empfehlung noch nach über dreißig Jahren Handlungsbedarf zu bestehen; doch wurden auch hier in den letzten Jahren sichtbare Fortschritte erzielt.

Als drei „Schlüsseljahre“ bzw. „-phasen“ der jüngeren Geschichte des Italienischunterrichts dürfen, vereinfacht gesprochen, das Jahr 1972, die Jahre um 1985 sowie das Jahr 2000 gelten.

Abb. 1.3

25 Jahre Italienisch als curricular verankertes Oberstufenfach wurden 1998 in Nordrhein-Westfalen u.a. mit dieser Festgabe gefeiert.

1 OberstufenreformDie OberstufenreformOberstufenreform von 1972/73: Mit der Oberstufenreform des Jahres 1972/73 kann sich Italienisch als Grund- und Leistungskursfach der gymnasialen Oberstufe etablieren: während es im Flächenstaat Bayern immerhin punktuell Grundkurse im Fach Italienisch als spät beginnende Fremdsprache gibt, führt Nordrhein-Westfalen alsbald Leistungskurse in der in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzenden Fremdsprache ein und wurde somit zum Vorreiter in der Entwicklung des Italienischen als (Wahl-) Pflichtfach und dem Französischen (wie auch dem aufkommenden Spanischen) ebenbürtigen Fremdsprache (vgl. Reimann 2009b, 24). Nordrhein-Westfalen wurde hier – wie auch im Spanischen – zugleich Zugpferd im Hinblick auf die Entwicklung von Lehrmaterialien, die nicht primär aus der und für die Volkshochschule entstanden (z.B. die Textsammlungen Tempi d’oggi, Klett). Diese frühe Phase des Italienischunterrichts ist von Lehrkräften, die Italienisch seinerzeit meist im Erweiterungsfach als „Überzeugungstäterinnen und -täter“ unterrichteten, nachhaltig geprägt worden.

1 Mitte der 1980er JahreDie Mitte der 1980er Jahre: Während in Nordrhein-Westfalen Italienisch als Leistungskursfach inzwischen etabliert ist, führen Bayern und Baden-Württemberg, die gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen zu den Zentren des schulischen Italienischunterrichts zählen, aber auch Hamburg um 1985 Italienisch als 3. Fremdsprache ein. Seit 1989/90 bzw. 1992/93 ist Italienisch in Bayern und Baden-Württemberg auch als Leistungskursfach zugelassen.

1 JahrtausendwendeDie Jahrtausendwende: Nachdem sich Italienisch seit Mitte der 1980er Jahre als WahlpflichtfachWahlpflichtfach neben Französisch und mitunter zunächst sogar vor Spanisch (z.B. in Bayern und Baden-Württemberg) etablieren konnte, so z.B. auch in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland, nach der Wende auch in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt (dort mitunter sogar auch als 2. Fremdsprache in der Unterstufe) und insgesamt in elf Bundesländern belegt ist, erfährt es einen weiteren Schub mit der Einführung einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 11 bzw. 10 gerade auch in Bayern und Baden-Württemberg ab dem Jahr 2000.

Die Gesamtschülerzahlen, die das Fach für sich verbuchen konnte, haben eine rasante Entwicklung hinter sich: von etwa 2.000 Schülerinnen und Schülern im gesamten Bundesgebiet im Schuljahr 1968/69 innerhalb von dreißig Jahren auf über 25.000 im Schuljahr 1998/99, auf beinahe 35.000 um die Jahrtausendwende und inzwischen über 50.000 Schülerinnen und Schüler.

Fachdidaktik Italienisch

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