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5. Lebenszyklus-Bewertung als Benchmark

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Der Regelungsansatz der Ökodesign-Richtlinie ist ein völlig neuer. Beschränkte sich die Produktgesetzgebung im Klima- und Umweltschutz vorher im Wesentlichen auf die Regulierung von Grenzwerten für bestimmte Schadstoffe, so ist die Kommission nun befugt, Hersteller zu einer lebenszyklusbezogenen Optimierung ihrer Produkte zu verpflichten. Unter Ökodesign versteht daher die Richtlinie nach Art. 2 Nr. 24 RL 2009/125/EG eine Anforderung an ein Produkt oder an seine Gestaltung, die zur Verbesserung seiner Umweltverträglichkeit bestimmt ist, oder die Anforderung, über Umweltaspekte des Produkts Auskunft zu geben. Erfasst sind damit die gesamten klima- und umweltrelevanten Auswirkungen eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus. Neben der Nutzungsphase (Energie- und Ressourcenverbrauch, Schadstoffemissionen) gilt dies auch für die Auswahl der Rohstoffe, die Produktionsphase und Fragen der Entsorgung, der Wiederverwertung oder des Recyclings (sog. End-of-life-Phase). Welche Aspekte hier bei der Regulierung genau zu berücksichtigen sind, legen die Anhänge I und II zur Ökodesign-Richtlinie fest. Dabei gibt es nach Art. 2 Nr. 25 RL 2009/125/EG und Anhang I allgemeine Ökodesign-Anforderungen, die das gesamte ökologische Profil eines Produkts betreffen, ohne Grenzwerte für einen bestimmten Umweltaspekt festzulegen. Möglich sind aber nach Art. 2 Nr. 26 RL 2009/125/EG und Anhang II auch für ausgewählte Produkteigenschaften spezifische Ökodesign-Anforderungen, die sich auf eine messbare Größe für einen bestimmten Bereich wie z.B. den Energieverbrauch beziehen. Inhaltlich müssen die Durchführungsmaßnahmen gemäß Art. 15 Abs. 7 die in Anhang VIII aufgeführten Elemente umfassen. Dazu zählen die Definition der erfassten Produkte, die produktspezifischen – allgemeinen oder spezifischen – Ökodesign-Anforderungen und Übergangsfristen für ihr Inkrafttreten sowie Angaben über die bei der Produktbewertung anzuwenden Bewertungsverfahren und Messnormen.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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