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II.Unterscheidung zwischen materiellem Recht und Prozessrecht

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21Inhaltlich können wir die Rechtsnormen in solche des materiellen Rechts und des Prozessrechts unterscheiden.

22Materiell-rechtliche Normen regeln inhaltliche Rechte und Pflichten für die jeweils vom Geltungsbereich der Norm Betroffenen. Dies gilt z. B. für das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG), das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) und das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG).

23Demgegenüber betrifft das Prozessrecht die vor Gericht geltenden „Spielregeln“, also die Organisation der Gerichte und die Durchführung von Gerichtsverfahren. Beispiele sind insoweit das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und die Zivilprozessordnung (ZPO).

Familienrecht und Einführung in das Zivilrecht

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