Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 158

3. Praxisbeispiele

Оглавление

204

Ein Beschäftigter erhält im Rahmen der Durchführung seiner Aufgaben Kenntnis von personenbezogenen Daten, für die er kein Zugangsrecht besitzt. In diesem Fall sollte dieser Mitarbeiter in Bezug auf seinen Arbeitgeber als Dritter angesehen werden, mit allen sich daraus ergebenden Folgen einschließlich der Haftung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Weitergabe und Verarbeitung der Daten.[477]

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх