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3. Praxisbeispiele

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Die Verarbeitung biometrischer Daten findet durch Behörden im Bereich der Strafverfolgung sowie im Rahmen des Ausweis- und Passwesens statt.[583] Zunehmend werden biometrische Daten zu Identifikationszwecken auch von Privaten eingesetzt. Das Entsperren des Smartphones (mittels eines Fingerabdrucks (Touch-ID) oder einer Gesichts- bzw. Iriserkennung (Face-ID) ist ein Beispiel.[584] Zudem machen sich auch die Voreinstellungen von Smartphones die Biometrie zunutze, indem sie auf dieser Basis per Voreinstellung „eigenständig“ Alben nach biometrischen Merkmalen anlegen. Auch die durch einen Sprachassistenten erhobenen Sprachaufnahmen, die die personenspezifische Stimmfärbung und das Sprachmuster analysieren, sind biometrische Daten. Diese lassen sich verwenden, um die jeweilige Person eindeutig zu identifizieren oder Sprachemotionen zu analysieren.[585]

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Auch wenn die Nutzung biometrischer Daten stark zugenommen hat, darf nicht übersehen werden, dass biometrische Daten unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 fallen und daher eine Verarbeitung dieser Daten grundsätzlich unzulässig ist. Werden also Zugangskontrollen zu Arbeitsstätten oder einem Fitness-Center durch die Nutzung biometrischer Daten durchgeführt (Fingerabdruck-Scanner am Eingang), so wird dies mangels Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit in der Praxis regelmäßig nur mit Einwilligung zulässig sein. Ohne Einwilligung dürfte auf nicht biometrische Technik auf eine Zugangskarte oder Karte mit Magnetstreifen zurückzugreifen sein.[586]

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Der Verwendung biometrischer Fotos kommt im Zuge der verstärkten Nutzung von Social Media-Plattformen eine besondere Bedeutung zu. So werden Fotos per Messenger verschickt oder auf der eigenen Profilseite der Nutzer hochgeladen. Deren Erfassung und Verarbeitung in biometrischen Systemen ist dabei unter anderem an die strengen Voraussetzungen einer Einwilligung[587] geknüpft und stellt Datenverarbeiter insbesondere bei Big Data-Anwendungen[588] hinsichtlich einer klaren Zweckbestimmung vor enorme Herausforderungen.[589] Dennoch hat Facebook im September 2019 die umstrittene Funktion der Gesichtserkennung[590] in Europa wieder eingeführt.[591] Teilweise wird die diesbezügliche Einwilligung aufgrund von verhaltenssteuernden Mechanismen bei der Gestaltung der Einwilligungserklärungen bzw. der Entscheidungsumgebung wegen eines Verstoßes gegen Art. 25 Abs. 2 S. 1 in analoger Anwendung bzw. mangels Freiwilligkeit der Einwilligung für unzulässig erachtet. So unterstreicht Facebook etwa die Vorzüge der Gesichtserkennungstechnik und blendet bestehende Nachteile und Gefahren aus.[592]

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Biometrische Daten werden auch bei der Videoüberwachung[593] relevant. Sie findet zunehmend durch biometrische Systeme statt. Dabei werden zunehmend auch Gesichtserkennungen durchgeführt sowie zusätzliche Elemente – etwa die Gangart oder Gestik – erfasst.

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