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2. Tatbestandsmerkmale „biometrischer Daten“

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Der Begriff der Biometrie im Allgemeinen bezeichnet ein in der Regel digitales Verfahren, bei dem Merkmale des Menschen mittels informationstechnischer Systeme vermessen und analysiert werden.[565] Biometrische Systeme nutzen also bestimmte individuelle Merkmale einer natürlichen Person zur Identifikation oder Authentifikation und stellen so enge Verknüpfungen mit der betroffenen Person her.[566]

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Der Begriff der biometrischen Daten wird dabei durch Art. 4 Nr. 13 sehr weit gefasst, indem ein bloßer Bezug zu physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen der natürlichen Person ausreicht.[567] Dementsprechend definiert die Art.-29-Datenschutzgruppe biometrische Daten näher als „biologische Eigenschaften, physiologische Merkmale, Gesichtszüge oder reproduzierbare Handlungen (. . .) wobei diese Merkmale und/oder Handlungen für die betreffende Person spezifisch und messbar“ sind.[568] Biometrische Daten wirken sich insoweit auf die Verbindung von Körper und Identität der betroffenen natürlichen Person aus, indem sie Merkmale des menschlichen Körpers „maschinenlesbar“ machen.[569] Unter den Begriff der biometrischen Daten fallen dabei sowohl Rohdaten – etwa die Gesichtsvermessung als solche – als auch sog. Templates, bei denen aus den Rohdaten Schlüsselmerkmale extrahiert werden, die dann als solche verarbeitet werden und die Grundlage für digitale Zuordnungen bilden.[570] Werden digitale Daten zur Entsperrung eines Smartphones verwendet, so wird dies durch ein Template ermöglicht.[571]

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Beispiele für biometrische Daten, die einen Paradefall personenbezogener Daten darstellen[572] sind etwa Finger- oder Handabdrücke, Gesichtserkennungen oder Sprachidentifikationen aber auch eine charakteristische Gang- oder Sprechart einer Person.[573]

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Biometrische Daten müssen die eindeutige Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, etwa indem sie einen Rückschluss auf die Identität erlauben. Eine nicht eindeutige Identifikation ist jedenfalls etwa anhand der Körpergröße oder des Alters (alle Personen im Alter von X Jahren) gegeben. Es kommt also entscheidend darauf an, dass die Daten einzigartig und objektiv unverwechselbar sind.[574]

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Die Definition des Art. 4 Nr. 14 nennt darüber hinaus spezielle technische Verfahren zur eindeutigen Identifizierung oder Authentifizierung. Hiermit sind insbesondere solche Verfahren gemeint, bei denen Merkmale eines Menschen durch Messverfahren erfasst werden.[575] Dabei lassen sich die möglichen biometrischen Verfahren im Grundsatz zwei Kategorien zuordnen:[576] Es gibt zum einen Verfahren, die die physischen und physiologischen Eigenschaften einer Person erfassen. Dies ist etwa die Verifikation von Fingerabdrücken, die Iriserkennung oder eine Netzhautanalyse. Die zweite Kategorie meint Verfahren, die die Verhaltensmerkmale einer Person erfassen. Darunter fallen etwa die Analyse von Unterschriften, das Tippverhalten bzw. der Tastaturanschlag, charakteristische Gangarten oder Bewegungsmuster sowie die personenspezifische Stimmfärbung und das Sprachmuster. Von der Definition des Art. 4 Nr. 14 ausdrücklich erfasst werden auch Gesichtsbilder und daktyloskopische Daten, da diese in biometrischen Ausweisdokumenten enthalten sind.[577] Allerdings ist bezüglich Lichtbilder die eingangs erläuterte Ausnahmeregelung aus ErwG 51 S. 3 zu beachten. Diese verfolgt den Zweck herkömmliche, also nicht mit biometriefähigen Kameras aufgenommene Fotografien -aus dem Anwendungsbereich der biometrischen Daten auszuklammern und damit nicht den besonderen Anforderungen an die Verarbeitung aus Art. 9 zu unterstellen.[578] Eine biometrische Identifikation bzw. Authentifikation im Sinne des Art. 4 Nr. 14 erfolgt in verfahrenstechnischer Hinsicht gewöhnlich durch den Abgleich biometrischer Daten einer natürlichen Person mit einer Reihe biometrischer Templates in einer Datenbank.[579]

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Eine Besonderheit biometrischer Daten liegt darin, dass sie zwar gelöscht oder verändert werden können, aber Änderungen oder Manipulationen der Datenquelle nicht möglich sind.[580] Insofern weisen biometrische Rohdaten eine enge Verknüpfung zu den genetischen Daten aus Art. 4 Nr. 13 auf. Sie enthalten nicht nur Informationen über die betroffene Person selbst, sondern erlauben auch Verknüpfungen zu anderen Personen und sie ermöglichen so die Generierung weiterer personenbezogener Daten.[581] Darüber hinaus sind biometrische Daten wie genetische Daten besonders anfällig für Diskriminierungen[582] und unterfallen dem besonderen Schutz des Art. 9.

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