Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 166

1. Allgemeines

Оглавление

233

Genetische Daten sind nach Art. 4 Nr. 13 personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen werden.

234

Darüber hinaus wird der Begriff der genetischen Daten in ErwG 34 näher erläutert. Danach sollen genetische Daten, die aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person, insbesondere durch eine Chromosomen-, Desoxyribonukleinsäure (DSN)- oder Ribonukleinsäure (RNS)-Analyse oder der Analyse eines anderen Elements, durch die gleichwertige Informationen erlangt werden können, gewonnen werden, als personenbezogene Daten über die ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person definiert werden.

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх