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3. Umfang des Schutzes „genetischer Daten“

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Die Begriffsbestimmung aus Art. 4 Nr. 13 steht in einem unmittelbaren systematischen Kontext zu den Art. 4 Nr. 14 (biometrische Daten) und 15 (Gesundheitsdaten) sowie zu Art. 9, der die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten regelt.

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Daraus lassen sich folgende Aussagen im Wege der Auslegung ermitteln: Art. 4 Nr. 13 ordnet Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit der Begriffsdefinition der genetischen Daten unter. Daraus folgt, dass genetische Daten auch zugleich biometrische Daten nach Art. 4 Nr. 14 oder Gesundheitsdaten nach Art. 4 Nr. 15 sein können. Dies kann im Falle von spezifischen Erbmerkmalen und daraus folgenden Krankheitsdispositionen der Fall sein. Von Gesundheitsdaten lassen sie sich dadurch abgrenzen, dass sie Merkmale beinhalten, die einen einzigartigen Datenbestand darstellen.[548]

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Indem Art. 9 Abs. 1 die genetischen Daten in seinen Katalog aufnimmt und einem grundsätzlichen Verarbeitungsverbot unterstellt, folgt daraus, dass genetische Daten als besonders sensitive Daten einzustufen sind. Dies bedeutet, dass es sich bei genetischen Daten zunächst um personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1[549] handeln muss. Damit sind Daten, die ursprünglich zu wissenschaftlichen Forschungszwecken erhoben, später aber anonymisiert wurden, nicht erfasst.[550] Ererbte Eigenschaften sind solche, die eine natürliche Person von Geburt an bzw. bereits im pränatalen Stadium in sich trägt, etwa Erbinformationen. Erworbene Eigenschaften sind demgegenüber solche, die die natürliche Person erst im Anschluss an die Geburt erwirbt.[551]

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Die Systematik der DS-GVO folgt dabei den Vorgaben, die die Art.-29-Datenschutzgruppe bereits in ihrem WP 91[552] aufgestellt hat, wo sie mit Blick auf den wissenschaftlich-technischen Fortschritt die besondere Schutzbedürftigkeit genetischer Daten betonte.[553]

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Die besonderen Merkmale und Eigenschaften genetischer Daten lassen sich entsprechend der Vorgaben der Art.-29-Datenschutzgruppe[554] wie folgt zusammenfassen:

Genetische Daten stellen einen einzigartigen Datenbestand dar, durch den sich eine Person oder Personengruppe von anderen Personen oder Personengruppen unterscheidet.
Genetische Daten existieren unabhängig vom Wissen und Wollen der betroffenen Person und sind nicht veränderbar.
Angesichts der fortschreitenden technischen Möglichkeiten unterliegen genetischen Daten einer hohen Verfügbarkeit und werden weitgehende und teilweise noch unbekannte Informationen offenbaren und dementsprechend für eine wachsende Zahl von Zwecken verwendet werden.

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Indem genetische Daten Informationen zu wissenschaftlichen, medizinischen oder personenbezogenen Informationen vermitteln, wird deren Nutzung zunehmend auch im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen relevant werden, indem biotechnische Anwendungen mit informationstechnischen Systemen verknüpft werden und somit etwa über Biodatenbanken Erkenntnisse über den Gesundheitszustand gewonnen werden können oder die Identifizierbarkeit mittels eines genetischen Fingerabdrucks erfolgt.[555] Darüber hinaus folgt die besondere Sensitivität genetischer Daten daraus, dass diese letztlich von der Befruchtung der Eizelle bis weit über den Tod hinaus erhalten bleiben und dabei sowohl eine eindeutige Identifizierung von Personen ermöglichen als auch Informationen über weitere Personen, etwa Nachkommen, preisgeben, die nicht zur Generierung dieser Daten beigetragen haben.[556] Insofern erlauben genetische Daten Aussagen über Vergangenheit, Gegenwart, etwa zum Gesundheitszustand oder äußerlichen Merkmale und Zukunft. Letzteres betrifft insbesondere im diagnostischen Bereich.[557] Infolge genetischer Analysen wird dem Risiko der Verwertung dieser Daten oftmals auch nicht durch eine Anonymisierung abzuhelfen sein, weil die genetischen Daten zwangsläufig mit der betroffenen Person verbunden sind.[558]

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Darüber hinaus ist ein besonderer Schutz genetischer Daten eine Grundvoraussetzung für die Wahrung des Gleichheitsprinzips sowie des Rechts auf Gesundheit, weil sie ein besonders hohes Risiko für Diskriminierungen bergen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt oder beim Abschluss von Versicherungen.[559] Insbesondere ihre Weitergabe unterliegt engen Grenzen.[560]

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