Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 531

a) Einwilligungsbasierte Datenverarbeitung i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. a

Оглавление

16

Die Vorschrift ist missverständlich formuliert, denn Art. 6 Abs. 1 lit. a „gilt“ immer. Die einschränkende Eingangsformulierung verweist auf solche Verarbeitungsvorgänge, deren Rechtfertigung ausschließlich auf die Einwilligung der betroffenen Personen gestützt wird. Nur für diesen Fall sieht Art. 8 ergänzende Vorschriften vor, wenn die betroffene Person ein Kind ist. Die Voraussetzungen der Art. 8 und Art. 7 gelten für diesen Fall kumulativ.[21]

17

Im Umkehrschluss gilt: Für die übrigen Erlaubnistatbestände des Art. 6 findet Art. 8 keine Anwendung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Kindern nicht auf diese Tatbestände gestützt werden kann.[22] Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern ist nicht schon deswegen ausgeschlossen, weil eine Einwilligung nicht vorliegt. Dies ergibt sich schon aus der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 lit. f, wonach das Alter der betroffenen Person bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen ist.[23] Die Verarbeitung ist insbesondere auch insoweit zulässig, wie sie zur Erfüllung eines wirksamen Vertrages mit einem Minderjährigen (auch unterhalb der Altersgrenze von 16 Jahren) erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b).[24]

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх