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2.2 Bedeutung für Pflegepersonen
ОглавлениеFall 2
Pflegeberaterin Paula begegnet im Rahmen ihrer beruflichen Praxis der Tochter der pflegebedürftigen Versicherten Verena, die den Wunsch geäußert hat, in der Häuslichkeit weiterhin leben zu wollen, um dort von ihr gepflegt zu werden. Tochter Tanja weiß um diese Erwartungshaltung der Mutter und bekundet auch grundsätzliche Pflegebereitschaft. Sie betont allerdings, dass ihr die Entscheidung, ihr Leben und auch ihre berufliche Situation zugunsten der Pflege ihrer Mutter neu zu ordnen, leichter fiele, wenn sie sich dabei auf gewisse »Sicherheiten« verlassen könnte. Besonders belastet Tanja, dass sie, vorausgesetzt, sie gäbe ihre berufliche Position im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber aus Anlass der Pflege auf, später womöglich nicht mehr in ihren vormaligen beruflichen Wirkungskreis zurückkehren könnte und unter Umständen sogar für eine Weile ohne Beschäftigung bleiben würde. Sie wisse nicht, was dann noch aus ihr werden sollte.
Der klassische Sachbereich der Sozialversicherung gewährt, wie bereits weiter oben angedeutet, in erster Linie einen finanziellen Ausgleich für Einbußen, um die die Versicherten treffenden Belastungen in Grenzen zu halten. Insoweit haben die materiellen Leistungen der Sozialversicherung überwiegend ausgleichenden Charakter.
Diese können sich aus fünf unterschiedlichen Versicherungszweigen ergeben. Es handelt sich insofern, entsprechend den bereits erwähnten versicherten Risiken, um die Leistungen der:
• Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, geregelt im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
• Gesetzlichen Krankenversicherung, geregelt im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
• Gesetzlichen Rentenversicherung, geregelt im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
• Gesetzlichen Unfallversicherung, geregelt im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
• Sozialen Pflegeversicherung, geregelt im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
Diese gewähren jedoch eine Absicherung nicht nur aus Anlass der beruflichen Tätigkeit, sondern auch, wenn darüber hinaus eine Pflegetätigkeit durch pflegende, in der Regel berufstätige Angehörige übernommen wird. Auf diesem Wege möchte der Gesetzgeber die zumeist aufopfernde Pflegebereitschaft der so genannten Pflegepersonen besonders fördern bzw. wertschätzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten daher auch sogenannte Pflegepersonen Zugang zu bestimmten Leistungen der Sozialversicherung: