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2 Der Sachbereich der Sozialversicherung

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Anliegen dieses Sachbereichs ist es, vorrangig die abhängig beschäftigten Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Bewahrung ihrer Erwerbsfähigkeit zu schützen. Letztere ist ein Erwerbsleben lang durch so genannte sozial typische Risiken, die mit der Erwerbstätigkeit als solcher in engem Zusammenhang stehen, bedroht. Sofern sich diese Wechselfälle des täglichen Lebens im Einzelfall verwirklichen, sollen die Leistungen, insbesondere die finanziellen Zuwendungen der einschlägig zuständigen Träger der Sozialversicherung, die Betroffenen dazu befähigen, ihren durch die Beschäftigung einmal bereits erlangten Lebensstandard weitgehend aufrechtzuerhalten.

Im Vordergrund steht hier die vom Gesetzgeber unterstützte und gesellschaftlich erwartete Statussicherung bei Eintritt von voraussagbaren Schicksalsschlägen, gegenüber denen der Personengruppe der abhängig Beschäftigten eine entsprechende Vorsorge möglich und zumutbar ist. Insoweit wird daher auch von sozialer Vorsorge gesprochen. Diese wird durch Beitragszahlungen bewirkt und löst bei Eintritt bestimmter Risiken unterschiedliche Leistungen der deutschen Sozialversicherung aus.

Sozialrecht für die Pflege

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