Читать книгу Sozialrecht für die Pflege - Dieter-Eckhard Genge - Страница 16
§ 44 Abs. 2a Satz 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch
ОглавлениеWährend der pflegerischen Tätigkeit sind Pflegepersonen im Sinne des § 19, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, nach Maßgabe des § 26 Absatz 2 b des Dritten Buches nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert.
Aufgrund dieser Verweisung wird Tanja aus Fall 2 unter bestimmten Voraussetzungen als Pflegeperson daher auch in das Leistungssystem der Arbeitsförderung mit einbezogen.