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2.3.5 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

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Die Höhe der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, die in Pauschalbeträgen gewährt werden, hängt nunmehr ab vom zuerkannten Pflegegrad.Im Rahmen der ambulanten Pflege mit geldwertem Charakter beziehen sie sich im ambulanten Bereich vor allem auf die Erbringung von:

• Pflegesachleistungen

• Pflegegeld

• Leistungen der teilstationären Pflege und Kurzzeitpflege

• Leistungen bei Ausfall von Pflegepersonen

• Wohnumfeldverändernde Maßnahmen.

Im stationären Bereich werden ebenfalls nach Pflegegraden gestaffelte Pauschalen gezahlt.

Die bereits oben in Fall 2 angesprochenen Leistungen für Pflegepersonen werden ergänzt durch das Angebot an Pflegekursen, ein so genanntes Pflegeunterstützungsgeld sowie arbeitsrechtlich relevante Freistellungsansprüche.

Auch bei den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung kommt dem Nachweis von Mindestanwartschaftszeiten Bedeutung zu. Die Mitarbeiter einer Pflegekasse werden nur dann unmittelbar nach Eingang eines Antrages einen neuen Leistungsfall als Akte anlegen, sofern die insoweit zu prüfenden Vorversicherungszeiten bejaht werden konnten:

Sozialrecht für die Pflege

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