Читать книгу Sozialrecht für die Pflege - Dieter-Eckhard Genge - Страница 29

§ 33 Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch

Оглавление

Anspruch auf Leistungen besteht, wenn der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder […] familienversichert war.

Betroffene, die diese Vorversicherungszeiten nicht erfüllen, werden auf die einschlägigen Leistungen der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe verwiesen.

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden ausführlich erörtert und fallbezogen dargestellt in Kapitel 7 ( Kap. 7).

Sozialrecht für die Pflege

Подняться наверх