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§ 5.
ОглавлениеEs gibt aber noch eine Geschiedenheit in den überwesentlichen Gottesoffenbarungen, nicht nur die eben erwähnte, daß nämlich in der Einigung selbst jede der ureinigen Hypostasen unvermischt und nicht konfundiert besteht, sondern auch die, daß das auf die überwesentliche göttliche Zeugung Bezügliche nicht wechselseitig genommen werden darf. Die eine Quelle der überwesentlichen Gottheit ist nur der Vater, da der Vater nicht Sohn und der Sohn nicht Vater ist, wie auch die Lobpreisungen (der Schrift) bei jeder der urgöttlichen Hypostasen ehrfurchtsvoll deren Eigentümlichkeit beachten. — Das nun sind die Einigungen und Geschiedenheiten in der unaussprechlichen Einigung und Wesenheit. Wenn aber auch der gütige Ausgang der göttlichen Einigung eine göttliche Geschiedenheit ist, sofern sich jene (Einigung) auf über geeinte Weise erweitert und vervielfältigt, dann sind in der göttlichen Geschiedenheit hinwieder geeint die unfaßbaren Mitteilungen (nach außen), die Wesensschaffungen, die Lebensschaffungen, die Weisheitsschaffungen und die übrigen Gaben der alles verursachenden Güte, in welchen seitens der Teilnahmen und der Teilnehmenden das gepriesen wird, an dem Teilnahme in Nichtteilnahme stattfindet.54 Auch dieses ist nämlich für die ganze Gottheit ein Gemeinsames, ein Geeintes und Eines, daß ein jedes der Teilnehmenden an ihrem ganzen und vollen Wesen Anteil hat und keines nur in irgendeinem Teile.55 Gleichnisweise hat an dem Mittelpunkt des Kreises jede der im Kreise liegenden geraden Linien Anteil, und die vielen Abdrücke eines Siegels56 haben Anteil an dem Originalsiegel, ohne daß in irgendeinem der Abdrücke des ganzen und immer gleichen Siegels bloß irgendein Teil desselben sich findet. Jedoch ist die Un-mitteilbarkeit der allursächlichen Gottheit auch über diese Analogien erhaben, weil es gar keine Berührung derselben gibt noch irgendeine andere Vermischung und Gemeinschaft mit den Anteilnehmenden.