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21. Fall: Ausländer als Bürger

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Sachverhalt

Die Nachbarn A, B und C spielen regelmäßig Skat. Am heutigen Skatabend diskutieren sie über die demnächst stattfindende Kommunalwahl. Dabei wird auch die Frage erörtert, ob C, der zwar seit mehr als 20 Jahren in der Gemeinde wohnt, aber französischer Staatsangehöriger ist, zu den Gemeinderatswahlen wahlberechtigt ist.

Die Skatrunde kommt zu dem Ergebnis, dass er nicht wahlberechtigt ist, weil er nicht Deutscher ist.

Aufgabe

Ist diese Auffassung rechtlich zutreffend?

Lösung;

Ob C wahlberechtigt ist, bestimmt sich nach § 7 KWahlG.

Danach ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

1.Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,

2.das 16. Lebensjahr vollendet hat und

3.mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

Als französischer Staatsangehöriger besitzt C die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft. Laut Sachverhalt wohnt er seit mehr als 20 Jahren in der Gemeinde. somit erfüllt er auch die Lebensalter- und Wohnsitzvoraussetzungen.

C ist folglich wahlberechtigt. Die Auffassung der Skatrunde ist rechtlich unzutreffend.

Praktische Fälle zum Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen

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