Читать книгу Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz / Verwaltungszustellungsgesetz - Eva-Maria Kremer - Страница 84
6. Zwischenstaatliche Amtshilfe bei Steuern
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Die Rechtsgrundlagen der zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung ergeben sich aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaften (Richtlinie 76/308/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/44/EG – EG-Beitreibungsrichtlinie, ABl. L 175 vom 28.6.2001 S. 17 –), aus einer Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen sowie aus Verträgen über Amtshilfe und Rechtshilfe in Steuersachen. Die EG-Beitreibungsrichtlinie ist durch das deutsche EG-Beitreibungsgesetz (BStBl. I 2003 S. 319 ff.) in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Die Doppelbesteuerungsabkommen und die Verträge über Amtshilfe und Rechtshilfe sind völkerrechtliche Vereinbarungen, die gemäß Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG durch deutsche Zustimmungsgesetze innerstaatliches Recht geworden sind.
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Insoweit wird verwiesen auf das Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung) vom 19.1.2004 (BStBl. I 2004, S. 66 ff.).