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c) Abtretung

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Daneben kommt eine Bündelung der Ansprüche bei einem Geschädigten oder einem Klagevehikel durch Abtretungen in Betracht.132 Die Vorteile einer derartigen Vorgehensweise sind vielschichtig:133 Durch das Mehr an Vertragsbeziehungen wird die Datenbasis verbreitert, was die Schätzung des kartellbedingten Schadens und damit die Substantiierung des Anspruchs erleichtert. Zudem vergrößert das Innehaben einer größeren Zahl an Ansprüchen (critical mass) die Vergleichsbereitschaft der Gegenseite. Ferner liegt dem Gebührenrecht eine Kostendegression zugrunde, so dass ein höherer Streitwert im Vergleich mit der singulären Durchsetzung in mehreren Prozessen günstiger ist. Aber auch aus Sicht der Justiz und der Gegenseite ist die gebündelte Verfolgung der Ansprüche positiv zu bewerten. Es ist nur eine Beweisaufnahme erforderlich, und die Beklagten sind im Falle ihres Unterliegens nur einem Kläger gegenüber ersatzpflichtig.134 Diese Vorteile erkennt auch ein Teil der Rechtsprechung an.135 Zudem steht die Europäische Union einer kollektiven Rechtsdurchsetzung grundsätzlich ebenfalls positiv gegenüber.136 Rechtspolitisch erscheint dies auch wünschenswert.137

Kartellrechtliche Schadensersatzklagen

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