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c) Abgrenzung zur Entscheidungsabstufung bei der zuständigen Behörde

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Vom mehrstufigen VA ist zu unterscheiden sind zudem Vor- und Zwischenentscheidungen derselben Behörde, die Teilregelungen enthalten und damit TeilVAe sein können. Sie gibt es insbes. im bauordnungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (s.o. Rn 316 ff).

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