Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Franz-Joseph Peine - Страница 269
c) Abgrenzung zur Entscheidungsabstufung bei der zuständigen Behörde
Оглавление386
Vom mehrstufigen VA ist zu unterscheiden sind zudem Vor- und Zwischenentscheidungen derselben Behörde, die Teilregelungen enthalten und damit TeilVAe sein können. Sie gibt es insbes. im bauordnungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (s.o. Rn 316 ff).