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a) Zustimmungsfreie Verwaltungsakte

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Den Normalfall kennzeichnet das Recht der Behörde, ohne Rücksicht auf den Willen des Adressaten den VA zu erlassen.

Beispiel:

Die Aufforderung des Polizisten an den Verkehrsteilnehmer A, sein Auto am Straßenrand zwecks Durchführung einer Verkehrskontrolle zu parken, ist unabhängig vom Einverständnis des A rechtmäßig.

Allgemeines Verwaltungsrecht

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