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3. Die fehlerhafte Bekanntgabe
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Wenn die Behörde eine wirksame Regelung erzielen will, muss sie den VA fehlerfrei bekannt geben. Fehlerhaft ist die Bekanntgabe eines VA insbes.[272] dann, wenn der VA nicht in den Rechtskreis des Adressaten gelangt bzw dieser keine Möglichkeit einer Kenntnisnahme hat.
Beispiel:
Ein Brief bleibt in einem nicht mehr benutzten Briefkasten liegen, fehlgeschlagene Weitergabe durch Nachbarn, Hausbewohner.
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Ein fehlerhaft bekannt gegebener VA ist unwirksam[273]. Wenn die Behörde eine wirksame Regelung erzielen will, muss sie den VA fehlerfrei bekannt geben. Eine „Heilung“ der fehlerhaften Bekanntgabe sehen die Gesetze nicht vor. Richterrechtlich existieren Heilungsmöglichkeiten[274].
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Lösung Fall 12 (Rn 435):
Nach § 43 Abs. 1 S. 1 wird ein VA wirksam durch Bekanntgabe. Nach § 41 Abs. 2 gilt ein schriftlicher VA, der durch die Post übermittelt wird, mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Die Fiktion der Bekanntgabe entfällt, wenn der VA nicht in den Rechtskreis des Adressaten gelangt, § 41 Abs. 2 S. 3. Das ist hier wegen der falschen Adresse gegeben. Die Gewerbeuntersagung ist nicht wirksam.
Teil III Handlungsformen der Verwaltung › § 12 Der Verwaltungsakt: Wesensmerkmale und Vorkommen › VII. Die Wirksamkeit des Verwaltungsakts