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2.3.3 Steuerobjekt und Bemessungsgrundlage
ОглавлениеJede Steuerart ist durch ihr spezifisches Steuerobjekt und die dazugehörige Bemessungsgrundlage gekennzeichnet. Steuergegenstand oder Steuerobjekt ist der Tatbestand als Vorgang, Zustand oder Gegenstand, an den das Gesetz die fällige Steuerpflicht anknüpft. Die Bemessungsgrundlage ist demgegenüber die Wert- oder Mengengröße, die das Steuerobjekt quantifiziert. Das Steuerobjekt der Einkommensteuer ist das Markteinkommen, die Bemessungsgrundlage wird durch das Gesetz als zu versteuerndes Einkommen bezeichnet. Bei der Umsatzsteuer stellen Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt das Steuerobjekt dar, das Entgelt ist die Bemessungsgrundlage. Physikalische Bemessungsgrundlagen gibt es bei der Kfz-Steuer (Hubraumbezogener Sockelbetrag und CO2-bezogener Betrag) und bei den Verbrauchsteuern (bei der Kaffeesteuer je Kilogramm, bei der Schaumweinsteuer je Hektoliter, bei der Biersteuer nach dem Stammwürzegehalt in Grad Plato).