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2.3.4 Steuertarife

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Steuertarife stehen im besonderen Blickpunkt der Ökonomie. Wir können Steuertarife mit konstantem und mit variablem Durchschnittssteuersatz unterscheiden (s. Abb. 2.5). Im letztgenannten Fall gibt es progressive, degressive und fixe Tarife. Der Fall des progressiven Tarifs kann weiter unterteilt werden in eine direkte Progression und eine indirekte Progression über den Abbau von Freibeträgen.

ABB. 2.5: Übersicht zu Steuertarifen Quelle: Haberstock/Breithecker (2013), S. 29.


Steuerbetragsfunktion

Steuerschuld (abhängige Variable) als Funktion (Abbildung) ihrer Bemessungsgrundlage (unabhängige Variable), allgemein:


Durchschnittsteuerfunktion

Steuerschuld dividiert durch die Bemessungsgrundlage, allgemein:


Differenzsteuerfunktion

Zusätzliche Steuerschuld bei Veränderung der Bemessungsgrundlage um einen bestimmten Betrag, dividiert durch die zusätzliche Bemessungsgrundlage (Differenzquotient):


Grenzsteuerfunktion

Marginale Änderung der Steuerschuld bei marginaler Veränderung der Bemessungsgrundlage (Differentialquotient; zur besseren Unterscheidung mit T| symbolisiert):


Elastizitätsfunktion

Prozentuale Veränderung der Steuerschuld dividiert durch prozentuale Veränderung der Bemessungsgrundlage (Grenzsteuerfunktion geteilt durch Durchschnittsteuerfunktion):


ABB. 2.6: Funktionsverlauf der Steuertarife Quelle: Eigene Darstellung.


Von entscheidender Bedeutung können im Bereich der Besteuerung Freibeträge und Freigrenzen sein. Eine Freigrenze ist der Betrag, bis zu dem die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt, bei dessen Überschreiten dann aber die volle Bemessungsgrundlage besteuert wird. Freibetrag ist der Betrag, der von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird und stets steuerfrei bleibt. Freibeträge führen selbst bei konstantem Grenzsteuersatz zu einem ansteigenden Durchschnittssteuersatz. Man spricht hier von der sog. indirekten Progression.

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