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4.3 Sensibilisierung der Öffentlichkeit für translatorische Arbeit

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Die Übersetzungen des RGBl. stellten in der damaligen Zeit zweifelsohne das größte Übersetzungsprojekt für die slowenische Sprache dar, weshalb in slowenischen Zeitungen und Zeitschriften darüber oft berichtet wurde, wie bereits der Diskurs über die Sprachform gezeigt hatte. Da die Translationskultur nicht nur die soziale Welt der TranslatorInnen umfasst, sondern vor allem von den in Translationsprozessen involvierten AkteurInnen mitgestaltet wird (vgl. Grbić 2010: 157), gelten Zeitungen und Zeitschriften als bedeutende Mitgestalter der Translationskultur in der breiten Öffentlichkeit für den untersuchten Zeitraum. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, welches Bild durch sie in Bezug auf translatorische Arbeit in der Öffentlichkeit vermittelt wurde.

Zu Beginn des Erscheinens des RGBl. begrüßten beide untersuchten Zeitungen, KRN (N.N. 1849c: 198) und Slovenija, die Absicht, das RGBl. in Deutsch und neun weiteren Sprachen der Habsburgermonarchie herauszugeben, wobei Slovenija bereits im Juni über die Bestellung des ersten slowenischen Redakteurs und Kontrolltranslators berichtete (vgl. N.N. 1849a: 178). In Slovenija wurde ein detaillierter Bericht des damaligen slowenischen Kontrolltranslators Dolenc und der Beitrag aus der mährischen Zeitung Morawske Nowiny über die Einberufung und die Arbeitsweise der Kommission für juridisch-politische Terminologie veröffentlicht (Dolenc 1849: 254; N.N. 1849b: 254f.).

Im Januar 1850 berichteten beide Zeitungen über die Bestellung von Matej Cigale zum slowenischen Redakteur des RGBl. (vgl. N.N. 1850a: 21; 1850b: 33). Slovenija informierte die Leser im selben Jahr detailliert über das Redaktionsbureau und die diesbezüglichen organisatorischen Belange, wie z.B. das Gehalt der Translatoren (N.N. 1850c: 75). Im Jahr 1851 steht in KRN die Frage um die Authentizität der Gesetzestexte in den diversen Sprachen im Vordergrund. So wird die slowenischsprachige Bevölkerung über einen Bericht der Zeitung der Oesterreichische Correspondent aus Schlesien informiert (N.N. 1851a: 209), dass dort künftig nur die deutsche Sprache als Amts- und Gerichtssprache fungieren kann, für die tschechische und polnische Ausgabe des RGBl. nur der deutsche Text authentisch ist. KRN (N.N. 1851b: 234) bezieht sich einige Wochen später auf eine Meldung der Wiener Zeitung Der Lloyd bezüglich der hohen jährlichen Kosten für die RGBl. und LGBl. Um Kosten zu sparen, schlägt KRN vor, die Herausgabe der LGBl. einzustellen und die Parallelausgaben des RGBl. durch eine separate Deutschausgabe zu ersetzen. Die Aussage, dass das RGBl. unter der slowenischsprachigen Bevölkerung nicht genügend rezipiert wird, wird als falsch zurückgewiesen. Manche Stücke mussten wegen der starken Nachfrage sogar ein zweites Mal gedruckt werden. Im Jahr 1852 wurden vor allem Informationen über die JpT, insbesondere den Stand der Vorbereitungen und den gemeinsamen Band für Slowenisch, Kroatisch und Serbisch geliefert (vgl. Cegnar 1852a: 271; 1852b: 346).

In der ersten Ausgabe der Fachzeitschrift PS (C. 1870: 5ff.) wurde ein Beitrag über die Übersetzungen von Gesetzestexten ins Slowenische von Matej Cigale veröffentlicht.1 Darin wird die Entstehungsgeschichte des RGBl. sowie alle Änderungen bezüglich der Authentizität der Gesetzestexte und das Erscheinen einzelner Sprachfassungen detailliert geschildert. Die Übersetzungen von Gesetzestexten in die eigene Sprache stellen seiner Meinung nach eine Conditio sine qua non für die Entwicklung der Sprache in eine Verkehrssprache dar. Dabei weist Cigale auch auf die Rezeption der slowenischen Übersetzungen des RGBl. hin und beklagt sich darüber, dass weder die slowenische Öffentlichkeit noch die linguistischen Kreise vor allem zu Bachs Zeiten die Übersetzungsarbeiten unterstützten oder sie entsprechend würdigten. Viele wussten überhaupt nicht, dass Übersetzungen erstellt worden waren. Cigale erachtet allerdings die Unterstützung seitens der Öffentlichkeit für die Einführung der slowenischen Sprache als Verkehrssprache als immens wichtig. Eine geeignete Plattform zum Austausch über die Übersetzungen stellt für Cigale die Fachzeitschrift PS dar. Für die Qualität der slowenischen Übersetzungen des RGBl. spricht laut der Redaktion des PS (N.N. 1870: 12) ebenso die Tatsache, dass auch Juristen Unklarheiten in der deutschsprachigen Version erst beim Lesen der slowenischen Übersetzung klären konnten.

In KRN wurde am 22. Januar 1890 die Kurzmeldung veröffentlicht, dass Karel Štrekelj unter zahlreichen Bewerbern für den Redakteursposten beim RGBl. ausgewählt wurde (vgl. N.N. 1890a: 31). Abgesehen von Informationen über neue Gesetze, die im RGBl. erschienen waren, wurden in der nachfolgenden Ausgabe desselben Jahres und den Jahrgängen 1891 und 1892 keine weiteren Beiträge zum Thema gebracht. SP (vgl. N.N. 1890b: 64) berichtete ebenfalls über die Ernennung Štrekeljs als Redakteur der slowenischen Ausgabe.

In KRN wurde am 10. Juni 1898 die Kurzmeldung veröffentlicht, dass Fran Vidic zum Redakteur der slowenischen Ausgabe des RGBl. ausgewählt wurde (vgl. N.N. 1898d: 228). Abgesehen von Informationen über neue Gesetze, die im RGBl. erschienen sind, oder Abhandlungen über diese, wurden in den folgenden Ausgaben desselben Jahres und den Jahrgängen 1890 und 1900 zum Thema slowenische Übersetzungen des RGBl. keine weiteren Beiträge mehr veröffentlicht. Die Fachzeitschrift SP gibt in der Ausgabe vom 15. Juni 1898 bekannt, dass Fran Vidic zum neuen Redakteur der slowenischen Ausgabe bestellt worden sei (vgl. N.N. 1898b: 156). In den Jahren 1899 und 1900 wird in der Fachzeitschrift kein Bezug mehr auf das RGBl. oder die LGBl. genommen.

Im Rahmen der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für translatorische Arbeit konnten einige spezifische Dimensionen der Translationskultur im untersuchten Zeitraum ausgemacht werden: Die breite Öffentlichkeit wurde detailliert über das Redaktionsbureau, diverse organisatorische Angelegenheiten, die Authentizitätsfrage der einzelnen Sprachfassungen und die erschienenen Gesetze etc. auf dem Laufenden gehalten. Es wird vermutet, dass dadurch sowohl die allgemeine Öffentlichkeit als auch die Fachkreise für zahlreiche translatorisch relevante Sachverhalte sensibilisiert wurden. Dabei geht es insbesondere um die Übersetzer als Personen, die durch die Bekanntgabe der Übernahme des Redakteurspostens oder durch Anmerkungen zur Qualität derer Arbeit in der Öffentlichkeit wahrgenommen und bekannt wurden.

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