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3 Rolle und Präsenz der Minderheitensprache in Bezug auf Wirtschaft, Politik, Kultur und rechtliche Stellung
ОглавлениеDie sprachbezogenen Rechte, welche bereits die Bonner Erklärung von 1955 der Minderheit zusichert, finden sich in der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen von 1992 wieder; Deutschland ratifizierte diese Charta 1998. Daran anschließend legte die Landesregierung in Kiel 2003 fest, auf welche Weise die Sprachencharta umgesetzt werden sollte. Von amtlicher Seite aus wurden seit 2008 zweisprachige Ortsschilder installiert, und in öffentlichen Verwaltungsräumen und Büros wurden Kennzeichnungen eingeführt, welche auf die sprachlichen Kompetenzen der Mitarbeitenden hinweisen, wie zum Beispiel Dänisch (vgl. oben und Kap. 3.3).1 Desweiteren wurden in verschiedenen Gemeinden Hinweise (Wegweiser u.ä.) zu dänischen Institutionen angebracht (vgl. auch Kap. 7).
Die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten von 1995 wurde 1997 von Deutschland ratifiziert; sie hat ebenfalls Gültigkeit für die dänische Minderheit.
Diese beiden internationalen Garantien wurden 2010 aktiv von der dänischen Minderheit genutzt. Zu diesem Zeitpunkt wollte die schleswig-holsteinische Landesregierung die Förderung der Schülerinnen und Schüler der Minderheit von 100 Prozent auf 85 Prozent der durchschnittlichen Landesschülerkostensätze kürzen. Nach zahlreichen Verhandlungen von dänischer Seite mit Land und Bund beschloss das Bundesinnenministerium für 2011 und 2012 eine Sonderzuwendung an den Dansk Skoleforening for Sydslesvig als Kompensation für die gekürzten 15 Prozent. Nach den Landtagswahlen von 2012 erkannte die Landesregierung in einer Koalitionsabsprache zwischen der SPD, den Grünen/Bündnis90 und der Minderheitenpartei SSW an, dass die Schulen der Dansk Skoleforening die öffentlichen Schulen der dänischen Minderheit sind; daher wurden die Kostensätze ab 2013 wieder auf 100 Prozent angehoben.
Ein Expertenkommittee der deutschen UNESCO-Kommission setzte 2018 das Zusammenleben zwischen Minderheit und Mehrheit im dänisch-deutschen Grenzgebiet auf die Liste zur Anerkennung als immaterielles Kulturerbe, nachdem vom SSF und dem Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) gemeinsam ein entsprechender Antrag gestellt worden war.2 Im nächsten Schritt wurde am 31. März 2020 ein Nominierungsdossier der dänischen und der deutschen Regierung an die UNESCO weitergeleitet, mit dem die Aufnahme in das internationale UNESCO-Register beantragt wird. Eine ensprechende Entscheidung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe wird Ende 2021 erwartet.3