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3.3.5 Offizielle Sprachregelungen
Оглавление2016 erließ der Landtag auf Initiative des SSW eine Ergänzung zum LVwG SH, das festlegte, dass Dänisch in Südschleswig (in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, in den kreisfreien Städten Flensburg und Kiel sowie im Kreis Rendsburg-Eckernförde) im Kontakt mit den Behörden verwendet werden darf (s. 2.3). Dieser Schritt geht über die Bonner Erklärung hinaus; er reflektiert die Wünsche der Minderheit an den Sachverständigenausschuss der Sprachencharta, der die Sprachsituation der Minderheit ausgestaltet.