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3.1.1 Finanzielle Ausstattung

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Dänemark bewilligt der dänischen Minderheit, vertreten durch eine Reihe von Vereinen und Einrichtungen 1 eine staatliche Förderung von jährlich zirka 650 Millionen Kronen (ca. 87 Mio. Euro)2. Etwa zwei Drittel des Haushalts der Minderheit sind damit abgedeckt. Die übrigen Mittel bestehen aus Zuschüssen des deutschen Staates und aus Mitgliederbeiträgen zu den Vereinen. Die staatlichen Zuschüsse aus Dänemark für die Minderheit südlich der Grenze werden vom Sydslesvigudvalget (‚Südschleswig-Ausschuss‘) verwaltet und verteilt. Dieser Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern; er wird vom Folketing (dem dänischen Parlament) ernannt, und seine Zusammensetzung richtet sich nach den Zahlenverhältnissen des Folketing.

Handbuch der Sprachminderheiten in Deutschland

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