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1.6.1 Epilepsien

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Epilepsien gehören zu den neurologischen Erkrankungen und können sich in sehr unterschiedlichen Anfallsarten und einer großen Vielfalt von Symptomen äußern. Sie entstehen auf der Grundlage einer Funktionsstörung des Gehirns, bei der das Gleichgewicht zwischen pathologischer Erregungsbildung und deren Begrenzung in den Nervenzellverbänden fehlt.

Die Prävalenz der Epilepsien beträgt in der Gesamtbevölkerung 0,5 bis 1 %. (Robertson et al. 2015a) In einer Metaanalyse von 38 Studien fanden Robertson et al. (2015b) eine durchschnittliche Prävalenz von 22,2 % bei Menschen mit geistiger Behinderung. Eine Differenzierung in verschiedene Schweregrade der geistigen Behinderung zeigte eine Zunahme der Prävalenz der Epilepsie bei zunehmendem Schweregrad: mäßige geistige Behinderung 16,7 %, schwere 27 %, schwerste geistige Behinderung 50,9 %.

Mit zunehmendem Alter nimmt auch die Prävalenz epileptischer Anfälle zu, in der Altersgruppe der 19- bis 49-Jährigen finden sich Epilepsien in 9 %, bei den über 50-Jährigen sind es 26 %.

In Verbindung mit einer Demenz vom Alzheimer-Typ treten bei Menschen mit geistiger Behinderung Epilepsien mit 53,3 % deutlich häufiger auf als ohne Alzheimer-Demenz (12,8 %). In mittleren Stadien der Demenz wurden in 39,4 % der Fälle Epilepsien beschrieben, im Endstadium waren es 84 %.

Menschen mit Down-Syndrom zeigen mit zunehmendem Alter ein erhöhtes Risiko für Epilepsien. Die Autoren nehmen einen Zusammenhang mit dem frühen Auftreten von Alzheimer-Demenzen und entsprechender neurodegenerativer Veränderungen im Gehirn bei Menschen mit Down-Syndrom an. Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren zeigen einen Anteil von 6,9 %, dieser steigt auf 9 % bei 19- bis 49-Jährigen an, über 50-Jährige sind zu 26 % betroffen.

Menschen mit geistiger Behinderung, die an einer Epilepsie leiden, weisen in einem höheren Ausmaß körperliche Einschränkungen auf. Die folgende Tabelle ( Tab. 3) zeigt die Ergebnisse der Metaanalyse von Robertson et. al. (2015b).

Tab. 3: Körperliche Einschränkungen bei Menschen mit geistiger Behinderung mit und ohne Epilepsien (Robertson et al. 2015b)


Körperliche Einschränkungen bei Menschen mit geistiger BehinderungEpilepsie diagnostiziertkeine Epilepsie

Menschen mit geistiger Behinderung und Epilepsie zeigen zudem ein 2,5-fach erhöhtes Risiko für eine Harn- oder Darminkontinenz und/oder für eine Gangstörung.

Die Mortalität ist bei Menschen mit geistiger Behinderung höher als in der Gesamtbevölkerung, und sie erhöht sich zusätzlich bei Vorliegen einer Epilepsie. Das Sterberisiko ist bei Menschen mit geistiger Behinderung mit Epilepsie doppelt so hoch im Vergleich zu Menschen mit geistiger Behinderung ohne Epilepsie. Das Sterberisiko steigt auch in Abhängigkeit von Art und Häufigkeit der Anfälle an. Robertson et al. (2015a) führen das erhöhte Sterberisiko zum Teil auf den höheren Schweregrad der geistigen Behinderung und auf die damit verbundenen schweren körperlichen Einschränkungen zurück, welche wiederum mit einer erhöhten Mortalität einher gehen.

Die häufigste Todesursache bei Menschen mit geistiger Behinderung bilden pulmonale Erkrankungen und wurden von Kiani et al. (2014) bei 51,8 % der Todesfälle mit vorbestehender Epilepsie und bei 40,5 % der Todesfälle ohne Epilepsie dokumentiert. An zweiter Stelle wird das sog. SUDEP (Sudden Death in Epilepsy), genannt, ein plötzlicher und unerwarteter Tod bei an Epilepsie erkrankten Menschen, ohne erkennbare Ursache. SUDEP kann nicht auf ein Trauma oder auf Ertrinken zurückgeführt werden, und ereignet sich unter unauffälligen Bedingungen im normalen Tagesablauf.

Nach Kiani et al. (2014) starben 13,5 % der geistig behinderten Menschen mit Epilepsie mit hoher Wahrscheinlichkeit an SUDEP. Die standardisierte Mortalitätsrate ist sehr hoch, 37,6 für Männer und 52 für Frauen. Die Ätiologie konnte nicht festgestellt werden, als Risikofaktoren nennen die Autoren strukturelle Schädigung des Gehirns, epileptische Anfälle in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden, Häufigkeit der Anfälle, Beginn der Erkrankung in frühem Lebensalter, Schweregrad der geistigen Behinderung, häufiges Umsetzen der medikamentösen antikonvulsiven Therapie, zu niedrige Dosierung der Medikamente, schlechte Compliance.

Betreuung und Pflege geistig behinderter und chronisch psychisch kranker Menschen im Alter

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