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4 Baumschutz in der Planungsphase
ОглавлениеUm Schäden an Bäumen durch Leitungsbauarbeiten zu verhindern, sind unterschiedliche Maßnahmen möglich. Für den Baumschutz hat hierbei die fachgerechte Planung oberste Priorität. Nach Möglichkeit sollten im Wurzelbereich der Bäume keine Baumaßnahmen stattfinden. Aus diesem Grund sieht die DIN 18 920 vor, dass Gräben, Mulden und Baugruben im Wurzelbereich nicht hergestellt werden dürfen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronentraufe) zuzüglich 1,50 m, bei Säulenform zuzüglich 5 m nach allen Seiten. Daher sollten die Leitungstrassen möglichst außerhalb der Wurzelbereiche von Bäumen geführt werden. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, sollte ein möglichst großer Abstand zum Stamm gewahrt bleiben. Der Mindestabstand gemäß RAS-LP 4 beträgt 2,50 m bzw. soll den vierfachen Stammumfang des Baumes nicht unterschreiten.
Zur Klärung der Frage, wo Wurzeln sich befinden, hat sich die Anlage von Suchgräben bewährt (Abbildung 5). In der Planungsphase von Baumaßnahmen ist eine derartige Voruntersuchung ein wertvoller Beitrag zum Baumschutz, da auf diese Weise das Bauvorhaben besser auf den Baumbestand abgestimmt werden kann. Wenn z. B. eine Leitung neben einer Baumreihe verlegt werden muss, kann es für die Bäume einen gravierenden Unterschied darstellen, auf welcher Seite der Baumreihe die Leitung verlegt wird. Oftmals befinden sich auf einer Seite viele Wurzeln, z. B. außerhalb einer Allee, auf der anderen Seite hingegen wenige. Die Anlage von Suchgräben gibt über die tatsächliche Durchwurzelung Klarheit, so dass die Planung der Baumaßnahme entsprechend darauf abgestimmt werden kann.
Bei der Planung von Leitungsbaumaßnahmen im Bereich von Bäumen ist stets darauf zu achten, dass die Bäume korrekt eingemessen und die Baumstandorte in den Plänen exakt festgehalten werden. Zudem ist es wichtig, auch die Kronendurchmesser in Plänen darzustellen, insbesondere wenn zur Durchführung der Baumaßnahme großes Gerät und eventuell Kräne zur Anwendung kommen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass nicht nur die Baumaßnahme an sich eine Schädigung der Wurzeln der Bäume darstellt, sondern möglicherweise auch der Baustellenverkehr sowie Bodenlager. Hierbei kommt der Baustelleneinrichtung eine maßgebliche Bedeutung zu. Schon vor Baubeginn ist es wichtig, Baumschutzmaßnahmen zu ergreifen. So kann z. B. mit einen ortsfesten Zaun, der den Wurzelbereich des Baumes schützt, verhindert werden, dass es durch schwere Maschinen und Materiallager zu Bodenverdichtungen und Wurzelschäden im Wurzelbereich der Bäume kommt. Durch einen Stammschutz kann zumindest verhindert werden, dass es z. B. zu großflächigen Rindenablösungen in Folge von Anfahrschäden an den Stämmen kommt.
Abbildung 5: Suchschachtung zur Ermittlung der tatsächlichen Durchwurzelung (rechts); werden viele Wurzeln gefunden (links), muss die Trassenführung gegebenenfalls umgeplant werden