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WELCHE GESETZE GELTEN IN DER KIRCHE?

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Im Jahr 2013 wurden unter der Leitung des Bundesinnenministeriums nach einem mehrjährigen Konsensusprozess „Gemeinsame Qualitätsstandards und Leitlinien zu Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und/oder Vermissende im Bereich der Psychosozialen Akuthilfe“ verabschiedet. Die Fachleute fast aller beteiligten Organisationen kamen überein, künftig nach diesen Mindeststandards im Bereich der PSNV auszubilden und zu arbeiten. Auch Vertreter der Kirchen unterschrieben das Papier.

Was bedeutet es für die Kirchen, wenn wir zusammen mit anderen Systemen nach den gleichen Standards arbeiten? Für einige kirchliche Verantwortliche war es ein seltsames Gefühl. Sie waren eigentlich der Meinung, dass kirchliche SeelsorgerInnen besser ausgebildet sind als die KriseninterventionshelferInnen der Rettungsorganisationen. Aber sie waren nicht in der Lage, dies auch nachzuweisen. Die Kirchen haben es versäumt, die Aus- und Fortbildung ihrer SeelsorgerInnen ausreichend transparent und vergleichbar zu gestalten.

Auch seelsorgliche Arbeit kann bewertet und kontrolliert werden. Wir sollten uns nicht mit einem vermuteten und nicht nachweisbaren Mittelmaß zufrieden geben. Ich denke, es ist dringend an der Zeit, Ausbildungen, Arbeitsmethoden, Supervision und Fortbildungen transparent und vergleichbar zu gestalten. Das würde zum einen die Seelsorgenden in ihrer Arbeit vergewissern, zum anderen könnte es den Kirchen helfen, ihre Arbeit klarer und nachvollziehbarer darzustellen.

Auch im Bereich anderer Regulierungen hängen die Kirchen weit hinterher, z.B. beim Arbeitsschutzgesetz oder bei der Sicherheit der Arbeitsplätze. Viele kirchliche Verantwortliche vertreten (explizit oder implizit) die Meinung, dass die Arbeit in der Kirche anders sei als die Arbeit außerhalb der Kirche und dass deshalb hier andere (oder keine) Gesetze gälten. Beispielsweise sind ArbeitgeberInnen gesetzlich verpflichtet, die Mitarbeitenden fortzubilden, wenn sie in neuen Arbeitsgebieten eingesetzt werden. Im Bereich der NFS hat es sehr lange gedauert, bis wir diese gesetzliche Verpflichtung umsetzen konnten. Oder: ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, den Mitarbeitenden persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Die wenigsten Kirchen versorgen ihre Mitarbeitenden in der NFS kostenlos mit Schutzbekleidung und Sicherheitsschuhen. Die wenigsten haben überhaupt eine Gefährdungsanalyse für ihre Mitarbeitenden erstellt.

Ich denke, die Kirchen müssen die gleichen Normen und Regeln erfüllen wie alle anderen ArbeitgeberInnen auch. Mehr noch: die Kirchen sollten Vorreiterinnen sein, wenn es darum geht, für die Mitarbeitenden einzutreten und für sie zu sorgen. Es würde ihnen guttun, wenn sie im Bereich der Personalfürsorge eng mit Gewerkschaften und Berufsgenossenschaften zusammenarbeiten würden – und nicht gegen sie. Die Mitarbeitenden (auch ich) würden es ihnen danken.

Lebendige Seelsorge 4/2015

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