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ZWEIERLEI VERANTWORTUNG: SEEL -SORGENDE UND KIRCHLICHE INSTITUTION

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Die spezielle Verantwortung von Seelsorgenden aus der Zusammenarbeit mit Einsatzkräften aus Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen hat sich wie oben beschrieben abgezeichnet. Daraus ergibt sich ein bestimmtes Seelsorgeprofil, das gut entwickelt ist und in abgestimmten Grund- und Weiterbildungen vorliegt (Herberhold 2014). Dies im Verbund mit heute ebenfalls anstehenden anderen gravierenden Fragen des personell und finanziell erforderlichen Wandels der Kirche und der Kirchen zu sehen hat einerseits zur Konsequenz, dass NFS als spezielles Feld gesehen, anerkannt und strukturell, personell und finanziell von der Institution hinlänglich ausgestattet und gefördert werden muss. Hier zeichnet sich die institutionelle Verantwortung für diese Aufgaben ab: die gesamtkirchliche Erweislast, dass NFS eine kirchlich wahrgenommene Aufgabe ist und sein soll. NFS braucht strukturell, finanziell und personell eine breitere Grundlage, da ansonsten die Last der Aufgabe auf dem Modell des zusätzlichen Dienstes der oftmals noch hauptamtlichen Beteiligten liegt, obwohl andere pastorale Modelle zumindest schon schlagwortartig, hoffentlich als Leitbilder schon im Raume stehen. Dies können sein: NFS als eine Form „diakonischer Seelsorge“, die „charismen- und kompetenzorientiert“ von Freiwilligen (Ehrenamtlichen) und Hauptamtlichen durchgeführt und „professionell begleitet“ wird. Dafür bedarf es eines Rahmens, der Ressourcen jenseits der bisher bekannten gemeindlichen oder kategorialen, amtlichen oder charismatischen Vorstellungen die Aufgabe sieht und nachhaltig bereit stellt.

Diese Frage wird auch von der evangelischen Kirche gesehen, wird auf dem Hintergrund ihres Selbstverständnisses und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und -ziele jedoch anders beantwortet. Dazu wird in diesem Heft eine evangelische Position vorgestellt.

Lebendige Seelsorge 4/2015

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