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DIAKONISCHE SEELSORGE KONKRET: NFS ALS SEELSORGE BEI PLÖTZLICHEM TOD

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Wenn die Situation der Frage nach Gott angesichts eines Unglücks und des plötzlichen Todes gesellschaftlich gesehen und kirchlich in der NFS begleitet wird, und wenn gleichzeitig festzustellen ist, dass Elemente einer aus dem katholischen Kontext bekannten seelsorglichen Begleitung in Trauer, wie z.B. Krankensalbung und Beerdigung aufgrund der plötzlichen Situation des Todes, und der lockeren konfessionellen Anbindung nicht die entscheidenden Angebote sind, die NFS für Angehörige bereithält, muss noch genauer gefragt werden, was dann das seelsorgliche Proprium der NFS ist (Inhalte und Ziele), wer es erfüllen kann (Rollen) und wie es Kirche mitträgt (institutionelle Garantenstellung für Betroffene, für Kooperationspartner und für Seelsorgende). Diese Fragen lassen sich inhaltlich im Rahmen einer diakonischen Seelsorge jenseits der Einteilung von territorialer und/oder kategorialer Seelsorge erschließen. Unter diesem Aspekt wird bei genauer Betrachtung die konfessionelle Binnenkultur sichtbar, die innerkatholische Eigenheiten, Chancen und Grenzen sowie seelsorgliche Selbstverständnisse etc. umfasst. Notfallseelsorglich zeigen sich Spezifizierungen, auf die konzeptionell oder pastoral eingegangen werden muss.

Es bedarf bestimmter Kompetenzen in der Begleitung von Menschen bei plötzlichem Tod. Das muss bewusst gesehen und im Dialog von Seelsorge mit Notfallpsychologie oder Psychotraumatologie stabil entfaltet werden. Die immer wieder auftretende Frage, ob man in der NFS nur als Notfallpsychologe arbeite, spiegelt in der Irritation das Erfordernis. Nun kommt es seitens hauptamtlicher Seelsorgender aus den bisherigen Kontexten, etwa der gemeindlichen Trauerbegleitung, heraus dazu, NFS als Aufgabe anzusehen, die sie auch übernehmen können. Dies lässt sich unter den Aspekten der Nachhaltigkeit des Personalkreises, der Dienstverfügung und der sich abzeichnenden speziellen Kompetenzen nicht aufrechterhalten. Indikationen wie die Begleitung von Familien nach plötzlichem Säuglingstod oder nach einem Unfalltod oder auch die Begleitung nach Suizid oder nach größeren Schadenslagen sind im Rahmen der Alltagsseelsorge nicht (mehr) zeitnah und als kompetente seelsorgliche Unterstützung umzusetzen.

Wohl wird die Frage, ob die christlich-kirchliche Begleitung von Menschen bei plötzlichem Tod und nach einem Unglück zum Grund oder Kern kirchlichen Handelns gehört, ohne Einschränkung mit ja beantwortet werden können. Demgemäß bietet sich vor allem die Leitvorstellung einer „diakonischen Seelsorge“ an. Sie fragt initiativ: „Was willst Du, dass ich Dir tun soll?“ (Lk 18,41). Sie beginnt dabei mit einem personalen Angebot, das sich christlich selbst unter der Verheißung getragen sieht durch Gott, der „da-sein“ heißt und dasein will (Ex 3,14) (vgl. Müller-Cyran in diesem Heft).

Sie wirkt mit der Absicht, geistlich, psychisch und physisch, im Sinne einer ganzheitlichen integrativen Seelsorge, dem alltäglichen Leben jedes Menschen Gott in seiner Schöpfung und unter der Zusage aus der Menschwerdung seines Sohnes transparent zu machen. Sie ist wesentlich solidarisch und compassional (Steinkamp 2012).

Lebendige Seelsorge 4/2015

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