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Konstruktvalidität
ОглавлениеDie Konstruktvalidität bezieht sich darauf, ob ein Erhebungsverfahren geeignet ist, das
Tab. 3.2: Beispiele für Gefährdungen der externen Validität (nach Shadish et al., 2002, S. 55)
GefährdungenErläuterung
interessierende Merkmal zu erfassen. Repräsentieren die konkreten Realisierungen von UV und AV tatsächlich die theoretisch zugrundeliegenden Variablen? Die Konstruktvalidität bezeichnet also die Validität von Schlüssen von der konkreten Umsetzung in einer Studie auf theoretische Konzepte (higher-order concepts). Grundsätzlich werden zwei Bestandteile der Konstruktvalidität unterschieden: die konvergente und die diskriminante Validität. Die konvergente Validität bezeichnet das Ausmaß, in dem das gewählte Messverfahren das misst, was ein bereits etabliertes Messverfahren zum interessierenden Konstrukt erfasst. Die diskriminante Validität gibt an, wie gut sich die Messung mit dem gewählten Erhebungsverfahren von anderen Konstrukten (z. B. ADHS-Symptomatik und oppositionellem Trotzverhalten) unterscheidet. Konstruktvalidität betrifft neben der Erfassung der UV und AV gleichfalls Personen und Setting der Untersuchung. Tabelle 3.3 gibt Beispiele für mögliche Gefährdungen der Konstruktvalidität ( Tab. 3.3).
Tab. 3.3: Beispiele für Gefährdungen der Konstruktvalidität (nach Shadish et al., 2002, S. 73)
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